Wien - Zur Dokumentation des im Restitutionsgesetz verlangten "engen Zusammenhangs" zwischen dem Ausfuhrverbot für das Beethovenfries aus den Nachkriegsjahren und dem Verkauf an die Republik Anfang der 1970er Jahre haben die Anwälte von zwei der Haupterben ihrer Anregung auf Rückstellung mehrere Akten beigelegt. Im Folgenden Auszüge daraus.

Schreiben der Finanzprokuratur an das Bundesdenkmalamt vom 31. Juli 1953:

Über etwaige Haftung der Österreichischen Galerie als Verwaltungsstelle für Schäden am Fries: "Mit Rücksicht auf das bisherige Verhalten des Lederer muß unbedingt darauf geachtet werden, daß nicht etwa aus einer unklaren Vereinbarung oder Zusage später von ihm Ersatzansprüche gegen die Republik Österreich abgeleitet werden, die dann nur mit einem großen Prozeßaufwand abgewehrt werden können. (...) Im übrigen sei noch streng vertraulich erwähnt, daß dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Wien gegen Lederer möglicherweise eine in die 100.000.-e Schillige gehende Gebührenforderung zusteht, da ein von Lederer szt. abgeschlossener Vergleich nicht vergebührt wurde. So bestünde vielleicht für die Republik Österreich die Möglichkeit, unter günstigen Bedingungen zum Fries zu kommen."

Schreiben der Finanzprokuratur vom 11. Juli 1967:

"Nun zeigt dieses Kunstwerk, das sich derzeit in Verwahrung der Österreichischen Galerie befindet, in der letzten Zeit besorgniserregende Verfallserscheinungen, denen ehestens durch geeignete Restaurierungsarbeiten entgegengetreten werden muß, um es vor dauernden Schäden zu retten. Der hievon verständigte Eigentümer hat bisher keine Bereitschaft erkennen lassen, zur Rettung des Kunstwerks beizutragen. Das Bundesministerium für Unterricht beabsichtigt nun, die Restaurierung des Frieses auf eigene Kosten vorzunehmen und den Eigentümer zur Refundierung des Aufwandes zu verhalten. (...) Solange nun der Fries in Österreich verbleibt, wird eine Befriedigung der Forderung im Wege einer Zwangsversteigerung zu erlangen sein. Der Wert des Frieses dürfte die Kosten eines Renovierungsaufwandes bei weitem übersteigen, sodaß eine bloß teilweise Einbringung der Forderung kaum zu befürchten wäre. Überdies hätte die Republik die Möglichkeit, den Fries als Meistbieter zu erstehen; es kann wohl auch damit gerechnet werden, daß bei einer Versteigerung des Beethovenfrieses ein wesentlich niedrigerer Preis zu zahlen sein wird als der von Herrn Lederer verlangte Kaufpreis von S 8 Millionen. (...) Die Prokuratur empfiehlt daher, von jeder weiteren schriftlichen wie auch fernmündlichen Verständigung des Herrn Lederer abzusehen und den sofortigen Beginn der Renovierungsarbeiten ohne besondere Publizität in die Wege zu leiten."

Brief von Erich Lederer an Bruno Kreisky vom 19. Juni 1970:

"(...) Die 'Wasserrosen' von Claude Monet können von aller Welt bewundert werden, der 'Beethovenfries' hingegen schlummert im Unteren Belvedere. Seit 24 Jahren will 'Oesterreich' ihn erwerben, fast ein 'Menschenalter' und ausführen darf ich ihn nicht! Und so will man mich in die Knie zwingen, es mutet an, als stünden die Behörden mit der Uhr in der Hand da und sagten sich, stirbt er endlich, stirbt er nicht endlich dieser LEDERER! (...) Der Unterrichtsminister (...) hat mir nahegelegt (...) Schätzungen einzuholen, damit endlich ein richtiger Preis fixiert sei. Ich habe diese Schätzungen (...) besorgt und sie sind hier beigelegt. Und ich möchte betonen, dass seitdem fast 1 1/2 Jahre vergangen sind in denen Bilder im Preise sehr gestiegen sind.(...) Ich wäre sehr froh, wenn man mir endlich den nicht ausführbaren Fries abkaufen würde und der Gentile Bellini mir zurückgegeben wird und dieser 'makabre' Wettlauf um meinen Tod ein Ende finden würde!" (APA, 17.10.2013)