Stein des Anstoßes für die Privaten, gegen ORF wegen Schleichwerbung vorzugehen: Robert Kratky präsentierte ein Lotteriengewinnspiel im "Wecker".

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Wien – 5000 Euro spielte Ö3 stündlich um seine Nachrichten aus, täglich zwölfmal, fünf Tage lang.

"Nicht nur die Chance, 5000 Euro in den nächsten Minuten zu gewinnen, sondern auch Großartiges von den Red Hot Chili Peppers", leitete Robert Kratky das "Große Lotto Zusatzzahlen-Spiel" ein – "das gibt's nur auf Ö3". Das war 2011.

Von Kronehit bis Superfly beschwerten sich Privatradios, ebenso ihre Vermarkterin RMS, vertreten von Medienanwalt Michael Krüger.

Medienbehörde und Bundeskommunikationssenat sahen im Gewinnspiel nur Product-Placement und vermissten eine Kennzeichnung der Placements. Krüger wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof und bekam nun recht.

Durchschnittlich vernünftig

Die Höchstrichter können den Befund der Behörden "nicht nachvollziehen": Sie hatten gefunden, das Spiel "sei ungeeignet gewesen, Kaufabsichten des unentschlossenen (durchschnittlich vernünftigen) Hörers in Bezug auf Lottoscheine zu fördern". Da hätten die Behörden ihren Ermessenspielraum überschritten. Der Verwaltungsgerichtshof zum Spiel: "Auch wurde die Grenze zwischen (neutraler) Produktplatzierung und Werbung fallbezogen durch die Gestaltung der Sendungen insgesamt überschritten."

Das ORF verbietet ungekennzeichnete Produktplatzierung wie nicht gekennzeichnete Werbung oder gar Schleichwerbung, die Maximalstrafen sind gleich hoch. Schleichwerbung gilt allerdings als das gravierende Vergehen.

Der Bundeskommunikationssenat dürfte im zweiten Anlauf auf Schleichwerbung entscheiden– da er das Gewinnspiel ja selbst nicht als Werbung erkannte, vermutet Krüger. Er will auch eine Abschöpfung der vom ORF mit dem Spiel erzielten Einnahmen anregen. (fid, DER STANDARD, 22.10.2013)