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Ein Obdachloser im Stadtpark - nach einer Polizeiaktion dort wird in Wien ein runder Tisch stattfinden.

Foto: APA/Schlager

Frage: Wie viele Menschen in Österreich sind obdachlos?

Antwort: Es werden nur Personen erfasst, die in irgendeiner Form Hilfe oder Angebote in Anspruch nehmen. Laut einem Bericht von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfen, der 2010 vom Sozialministerium in Auftrag gegeben wurde, haben rund 37.000 Menschen in Österreich im Jahr 2006 entsprechende Einrichtungen aufgesucht. Der Fonds Soziales Wien (FSW) hat im Vorjahr 9030 Personen betreut. Das sagt allerdings nichts über die tatsächliche Zahl der Wohnungslosen aus: "Einige Hundert Menschen" leben laut Auskunft des FSW auf der Straße, die nicht erfasst sind. In Wien nehmen rund 2450 Frauen Angebote in Anspruch, rund ein Drittel aller Obdachlosen in Österreich ist unter 30 Jahre alt.

Frage: Wer hat Anspruch auf Wohnungslosenhilfe?

Antwort: An und für sich haben nur Menschen einen Anspruch auf Wohnungslosenhilfe, die in einem Bundesland gemeldet sind. Einzelheiten regelt das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Das können Österreicher sein, EU-Bürger und EWR-Bürger, die einen Aufenthaltstitel und eine Anmeldebescheinigung haben. Die von der Stadt Wien geförderten Nachtquartiere etwa sind theoretisch Wienern vorbehalten. Tageszentren, Wärmestuben und medizinische Versorgung, etwa durch den Louise-Bus, stehen allen Menschen offen.

Frage: Was ist mit Flüchtlingen und Asylwerbern?

Antwort: Vorweg: Es gibt kein statistisches Datenmaterial über die Wohnungslosigkeit von anerkannten Flüchtlingen und Asylsuchenden. Laut dem aktuellen Sicherheitsbericht sind 18.358 von akuter Wohnungslosigkeit bedroht. "Wer in Österreich einen Asylantrag stellt, hat ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Grundversorgung und Unterkunft", erklärt ein Sprecher der Caritas. Das gelte in Wien bis zum Tag der Abschiebung, wenn der Antrag negativ entschieden wird.

Frage: Wo können Nicht-EU-Bürger schlafen?

Antwort: Nächteweise in Einrichtungen wie der Vinzi-Rast, bei Ute Bock oder der zweiten Gruft der Caritas. Dort finanziert die Stadt Wien eine verpflichtende Rückkehrberatung. Schon jetzt schlafen 46 Menschen in der Einrichtung, die für maximal 40 vorgesehen ist. In besonders kalten Nächten werden in allen Einrichtungen Notbetten organisiert und auch die Stadt Wien stockt ihre Schlaf- und Betreuungsplätze auf. In diesem Jahr wird das Budget um zusätzliche 700.000 Euro aufgestockt, kommende Woche soll es einen runden Tisch mit dem FSW, NGOs und der Polizei geben.

Frage: Kann jemand gezwungen werden in eine Einrichtung zu gehen?

Antwort: Nein. Streetworker sind jede Nacht unterwegs, um über Angebote aufzuklären. Mitkommen muss niemand. Wenn Gefahr für das eigene Leben (etwa durch hohe Minusgrade) oder Fremdgefährdung besteht, kann die Polizei durch einen Amtsarzt eine Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung erwirken. Ein zweiter Arzt entscheidet dort Weiteres.

Frage: Ist Obdachlosigkeit strafbar?

Antwort: In Österreich darf sich jeder im öffentlichen Raum aufhalten, muss aber Regeln, etwa die Kampierverordnung von 1985, einhalten. Demnach ist das "Auflegen und Benützen von Schlafsäcken" außerhalb von Campingplätzen verboten. Der Salzburger Stadtsenat hat am Montag die Geldstrafe für unerlaubtes Campieren von bisher 370 Euro auf 10.000 Euro erhöht. (juh, spri, DER STANDARD, 22.10.2013)