Der Mobilfunkkonzern T-Mobile hat am Donnerstagnachmittag darauf hingewiesen, die Zahlscheingebühr, mit der sich jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst, schon seit August 2010 nicht mehr zu verrechnen. "Das bedeutet, dass trotz höherem Aufwand auf eine Gebühr zugunsten des Kunden verzichtet wird", so das Unternehmen in einer schriftlichen Mitteilung. Das EuGH-Urteil, das dazu in einigen Monaten ergehen wird, werde also einen seit Jahren nicht mehr bestehenden Sachverhalt betreffen.

Verbandsklagen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor Jahren mehrere Verbandsklagen gegen Handyfirmen sowie eine Versicherung angestrengt, weil diese Kunden, die ihre Rechnung mit Zahlschein oder via Online-Banking beglichen hatten, eine Extragebühr aufgebrummt hatten. "Eine ganze Reihe" von Klagen sei noch anhängig. "Die wurden unterbrochen um abzuwarten, wie der EuGH entscheidet", sagte VKI-Chefjurist Peter Kolba zur APA.

Im Fall VKI gegen T-Mobile hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich den Gerichtshof in Luxemburg angerufen, damit dieser grundsätzliche Fragen zur heimischen Gesetzgebung beantwortet. So wollte der OGH wissen, ob die in Österreich seit 1. November 2009 umgesetzte Zahlungsdiensterichtlinie auch auf das Vertragsverhältnis zwischen einem Mobilfunkbetreiber und Verbrauchern anzuwenden ist. Eine weitere Frage war, ob Zahlscheinzahlungen und Überweisungen via Online-Banking "Zahlungsinstrumente" im rechtlichen Sinne sind. Und: Ist ein generelles Verbot, solche Entgelte zu einzuheben, überhaupt zulässig?

Urteil für 2014 erwartet

Der EuGH-Generalanwalt hat am Donnerstag diese drei Fragen im Sinne des VKI entschieden. Das endgültige Urteil wird für 2014 erwartet. Der EuGH folgt dem Generalanwalt in vier von fünf Fällen.

Sollte der EuGH dem VKI Recht geben und dann auch der OGH, will Kolba Konsumenten helfen, sich die verrechneten Gebühren zurückzuholen. "Wenn dann klar ist, dass man kein Zahlscheingebühr verlangen darf, werden wir den Geschädigten ein Angebot machen."

Beim Thema Papierrechnung - auch hier habe der VKI gegen T-Mobile beim OGH gesiegt - habe der VKI eine "Sammelintervention" gestartet und rund 1.000 Aufforderungsschreiben an Firmen geschickt, zu Unrecht verrechnete Gebühren rückzuerstatten. "Das hat auch funktioniert", so Kolba. (APA, 24.10.2013)