Wien - Die bereits 2010 von Obersten Gerichtshof (OGH) als rechtswidrig verurteilten "Dauerrabatt"-Klauseln sorgen in der Versicherungsbranche nach wie vor für Nachwehen. Dem Verein für Konsumenteninformation (VKI), der im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums seit Jahren Verbandsklagen gegen heimische Versicherungskonzerne führt, liegen zwei neue Urteile vor, teilte der VKI am Mittwoch mit. Beide Urteile fielen zugunsten der Versicherungsnehmer aus.
In einem Fall haben die Höchstrichter entschieden, dass sogenannte "Ausspannungsklauseln" in Versicherungsverträgen illegal sind. Der VKI ging gegen die zur Vienna Insurance Group (VIG) gehörende Wiener Städtische Versicherung AG vor, weil der Versicherer Kunden von anderen Versicherungen zu sich lockte und dabei die Dauerrabatt-Rückforderung übernahm. Der Knackpunkt dabei: Bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages bei der Wiener Städtischen wurden diese Kosten der "Ausspannung" an den Kunden weitergereicht - laut OGH zu Unrecht.
Im zweiten Fall hat die Allianz Elementar Versicherung die gesetzeswidrigen Dauerrabatt-Klauseln mit einer "ergänzenden Vertragsauslegung" zu ihrem Vorteil ausgelegt. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) sah das anders und berief sich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). "Als Strafe für den Unternehmer, der sich einer gesetzwidrigen Klausel bedient hat, fällt diese Klausel zur Gänze weg", erklärte der VKI zu dem Urteil, das allerdings noch nicht rechtskräftig ist. Das Gericht hat eine ordentliche Revision an den OGH zugelassen.
Dauerrabatte immer noch Realität
"Dauerrabatte sind im Versicherungsrecht noch immer Realität", kritisierte VKI-Chefjurist Peter Kolba am Mittwoch. Der OGH hat es bereits 2010 als illegal erklärt, dass Versicherungen gewährte Rabatte zurückfordern, wenn ein Versicherungsnehmer vorzeitig aus seinem Vertrag aussteigt. Trotzdem habe es seitdem weitere tausend Fälle gegeben, hieß von den Konsumentenschützern.
Laut VKI-Schätzungen geht es seit 2010 um mehrere hunderttausend Euro. "Rückforderungen von Dauerrabatten auf der Basis von gesetzeswidrigen Klauseln sind, egal in welcher Höhe, gesetzeswidrig und - falls kassiert - zurückzuerstatten", so Kolba. Pro Kunde machen solche Rückforderungen meist ein paar hundert Euro aus.
Die Allianz-Versicherung prüft nun das OLG-Urteil. Die Frist, gegen das zweitinstanzliche Urteil zum Obersten Gerichtshof (OGH) zu gehen, beträgt laut Allianz vier Wochen.
Der Versicherungskonzern verweist in seiner Stellungnahme auf das Gericht in erster Instanz, wonach eine solche "ergänzende Vertragsauslegung" zulässig sei. Auch in Deutschland habe der Bundesgerichtshof diese Vorgehensweise als zulässig erachtet. Zuvor hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unter Verweis auf das Urteil des OLG Wien informiert, dass "als Strafe für den Unternehmer, der sich einer gesetzwidrigen Klausel bedient hat", diese zur Gänze wegfalle.
Die zur Vienna Insurance Group (VIG) gehörende Wiener Städtische Versicherung betonte, dass man seit der VKI-Klage die sogenannte "Ausspannungsklausel" nicht mehr neu vereinbart und auch nicht mehr geltend gemacht habe. Außerdem habe man die Rückforderung von Dauerrabatten nach dem OGH-Urteil von 2010 "umgehend" eingestellt und man habe sich auch "im Unterschied zu den meisten Mitbewerbern hier nie der ergänzenden Vertragsauslegung bedient", heißt es in dem Statement der Wiener Städtischen. (APA, 30.10.2013)