Karlsruhe – Das deutsche Verfassungsgericht berät, ob politisch besetzte Aufsichtsgremien mit der vorgeschriebenen "Staatsferne" von ARD und ZDF vereinbar sind. Die ARD verneint das laut "Spiegel" für das ZDF: 47 der 77 ZDF-Fernsehräte seien durch ihre Entsendung "dem staatlichen Bereich zuzurechnen" und 6 von 14 Verwaltungsräten.
Die deutsche Entscheidung habe "unmittelbar keine Bedeutung für Österreich", betont Rundfunkrechtler und Verwaltungsrichter Hans Peter Lehofer in seinem Blog. Bedenken könnte man sie bei allfälligen Reformen: 17 von bisher 36 ORF-Publikumsräten sucht der Bundeskanzler aus. 24 von 35 Stiftungsräten Bundesregierung, Parteien und Bundesländer.
"Gebot der Staatsferne"
Zur Sicherung der Medienfreiheit dürfe der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht vom Staat geleitet werden, sagte der Vizepräsident des deutschen Verfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, zu Beginn der mündlichen Verhandlung am Dienstag. Daraus folge das "Gebot der Staatsferne". Dies schließe eine Mitgliedschaft von Staatsvertretern in den Gremien "nicht gänzlich aus". Das Grundgesetz untersage es aber, den Rundfunk "für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren" und Staatsvertretern bestimmenden Einfluss auf das Programm einzuräumen.
ZDF-Intendant Thomas Bellut betonte, es würden jeden Tag "zahllose Entscheidungen" getroffen, an denen kein Gremium mitwirke - vor allem solche, die direkt das Programm betreffen. "Ich kann aus meiner bisherigen Amtszeit sagen, dass die Unabhängigkeit der Programmverantwortung gewahrt ist." Der ZDF-Chef ist seit März 2012 im Amt.
Der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, die Mehrzahl der Entscheidungen falle im Konsens. Es gebe aber Ausnahmen, in denen eine "konzentrierte politische Einflussnahme" stattfinde. Als Beispiel nannte Beck die Verlängerung von Direktorenverträgen. Beck ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.
Debatte um Brender-Vertrag
Die Regelungen des Staatsvertrags waren in die Kritik geraten, nachdem 2009 CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatten - obwohl sich der Intendant für eine Verlängerung ausgesprochen hatte. Nachdem sich die Länder nicht auf eine Reform des Staatsvertrags verständigen konnten, hatten Rheinland-Pfalz und Hamburg in Karlsruhe geklagt. Mit einem Urteil wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu rechnen. (red, DER STANDARD, 5.11.2013, online ergänzt)