Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag das amtliche Endergebnis für Kärnten für gültig erklärt. Das BZÖ hat die Kärntner Landtagswahl angefochten, weil es der Meinung war, dass ein Stimmzettel in Micheldorf zu Unrecht nicht dem BZÖ zugerechnet wurde. Auf dem Stimmzettel soll neben einem Kreuz für das BZÖ eine "pornografische Karikatur" angebracht worden sein.
In der Begründung des Verfassungsgerichtshofes heißt es: "Der Verfassungsgerichtshof hat die infrage kommenden Stimmzettel geprüft. Ein solcher Stimmzettel existiert jedoch nicht. Tatsächlich gibt es einen als ungültig gewerteten Stimmzettel, auf dem die 'Piraten Partei' im dafür vorgesehenen Kreis angekreuzt und im Feld neben der Partei BZÖ - Liste Josef Bucher ein männliches Geschlechtsorgan gezeichnet wurde."
Der Ausgang der Wahl "bleibt gültig", so der Verfassungsgerichtshof. Das BZÖ hat bei der Landtagswahl um eine Stimme ein Reststimmenmandat an die Grünen verloren und sitzt nun mit zwei Abgeordneten im Landtag in Klagenfurt. Hätte der Verfassungsgerichtshof die Stimme für gültig erklärt, hätte das Los entschieden, ob Grüne oder das BZÖ das Mandat im Landtag zugesprochen bekommen. (red, derStandard.at, 5.11.2013)