Washington/Guantánamo - Der US-Militärrichter im Verfahren zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat Beschränkungen der Kommunikation von Insassen des Gefangenenlagers Guantánamo mit ihren Anwälten aufgehoben. Zudem ordnete Oberst James Pohl eine Prüfung von Berichten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zu den Haftbedingungen in Guantánamo an, wie der Anwalt James Connell am Mittwoch mitteilte. Das IKRK ist die einzige Hilfsorganisation, die seit dem Jahr 2002 Zugang zu den Gefangenen auf dem US-Marinestützpunkt auf Kuba hat.

Connells Angaben zufolge will Pohl nach Prüfung der IKRK-Berichte entscheiden, ob sie auch den Anwälten und der Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht werden sollen. Ihre Berichte seien "die einzige unabhängige historische Chronik der Zeit der Gefangenen in Guantánamo", sagte Connell, der den Mitangeklagten Ali Abd al-Aziz Ali vertritt, der auch als Ammar al-Baluchi bekannt ist. Connell sagte, die IKRK-Berichte könnten "wichtige Informationen zu den extrem harten Haftbedingungen" in dem Lager liefern.

In der zweiten Entscheidung erlaubte Pohl den Anwälten der fünf Angeklagten erstmals, per Post frei mit ihren Mandanten zu kommunizieren. "Seit mehr als zwei Jahren konnte ich nicht vertraulich per Brief, Telefon oder E-Mail mit meinen Mandanten in Guantánamo kommunizieren", sagte der Anwalt Oberst Sterling Thomas, der ebenfalls Ali vertritt. Die Anwälte beklagen seit Jahren, dass ihre Briefe beschlagnahmt, ihre Korrespondenz auf einem gesicherten Netzwerk angezapft und ihre Treffen über versteckte Mikrofone abgehört würden. (APA, 7.11.2013)