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Die SPÖ ließ Plakate vom Parlamentsklub bezahlen. Dies ist laut dem neuen Parteiengesetz wahrscheinlich illegal.

Foto: apa/Neubauer

Wien - Beim neuen Parteien-Transparenz-Gesetz sind insgesamt 17 Anzeigen eingegangen. Der prominenteste Fall ist jener der SPÖ. Sie hat ihre Plakate vom Parlamentsklub bezahlen lassen, obwohl dies verboten sein könnte. Die Partei hat sich daraufhin selbst angezeigt. Der Senat hat nun seine ersten Entscheidungen getroffen. Diese Entscheidungen darf er allerdings nicht öffentlich kommunizieren. Über Verfahren zu Verwaltungsstrafen dürfen nämlich laut Gesetz nur die betroffenen Parteien informiert werden, nicht aber die Öffentlichkeit. Das hat das Gremium in seinen "Leitsätzen" auf seiner Homepage bekanntgegeben.

Der Präsident des Senates, Ludwig Adamovich, erklärt im Gespräch mit derStandard.at: "Wir dürfen nur Entscheidungen über Geldbußen, nicht über Geldstrafen veröffentlichen." Der Unterschied: Geldbußen werden gegen Parteien verhängt, Geldstrafen gegen Einzelpersonen. Verfahren gegen Parteien kann der Senat allerdings erst führen, wenn diese ihre Rechenschaftsberichte veröffentlicht haben. Diese Berichte müssen die Parteien erst im Herbst 2014 vorlegen. Der Senat darf also frühestens Ende 2014 seine ersten Entscheidungen öffentlich machen.

Senat gibt Neos recht

Die Neos haben nun eine Entscheidung des Senats über eine Pressemitteilung veröffentlicht. Die Grünen hatten sie  kurz vor der Wahl beim Senat angezeigt. Sie vermuteten, dass die Neos Spenden in Höhe von 50.000 Euro nicht ordnungsgemäß deklarierten. Der Senat hat diese Vorwürfe zurückgewiesen. "Die Ausführungen in der Stellungnahme der Neos beinhalten eine schlüssige und nachvollziehbare Erklärung der Erfassung von Zahlungseingängen", heißt es in dem Dokument, das derStandard.at vorliegt. Auch diese Entscheidung, obwohl keine Strafe verhängt wurde, darf das Gremium nicht öffentlich machen. "Es ist äußerst merkwürdig, dass die Entscheidungen eines Transparenz-Senates nicht transparent gemacht werden", heißt es von den Neos dazu. Die Neos wollen eine Änderung des Gesetzes, so dass alle Entscheidungen öffentlich gemacht werden können.

Keine Entscheidung zu SPÖ-Plakaten

Über den Fall der SPÖ-Plakate hat der Senat noch nicht entschieden, heißt es aus der Parteizentrale der Sozialdemokraten. Eine Entscheidung werde die Partei aber jedenfalls veröffentlichen. Grundsätzlich sei man aber davon ausgegangen, dass die Entscheidungen des Senates veröffentlicht werden können. "Man muss sich genauer anschauen, warum der Gesetzgeber dieser Entscheidung getroffen hat", sagt ein Sprecher auf die Frage, ob es hier Änderungsbedarf gebe.

Der Parteien-Transparenz-Senat wurde mit dem neuen Parteiengesetz eingerichtet. Er entscheidet darüber, ob die Parteien die neuen Regeln zu Parteien- und Wahlkampffinanzierung einhalten. Das Parteiengesetz sieht Sanktionsmöglichkeiten vor. Die maximale Geldstrafe für die Annahme einer verbotenen Spende durch Einzelpersonen liegt bei 20.000 Euro. Hier geht es vor allem um Regelungen zu Spenden (siehe Wissen). Parteien müssen Geldbußen bis zum Dreifachen des illegal angenommenen Betrags zahlen. (Lisa Aigner, derStandard.at, 7.11.2013)