Wiener Neustadt - Der durch den Strafprozess in Wiener Neustadt bekannt gewordene Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, hat laut "Presse" (Dienstag-Ausgabe) die Republik Österreich zu einer Schadenersatzzahlung von rund 580.716 Euro zzgl. Zinsen geklagt. Die Klage wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebracht.
Laut der Tageszeitung hat Balluch zudem auf "Feststellung", dass die Republik "für sämtliche vorhersehbare oder nicht vorhersehbare Spät- und Dauerfolgen" haftet, geklagt. Der gesamte Streitwert liege demnach bei rund 600.000 Euro.
Balluch war im Prozess rund um den "Mafia-Paragrafen" freigesprochen worden. Im April dieses Jahres forderte der Obmann bereits 1,1 Millionen Euro von der Finanzprokuratur für die ungerechtfertigte U-Haft von 105 Tagen, Verdienstentgang und Verteidigungskosten. Erhalten hatte Balluch aber nur knapp 27.000 Euro. (APA, 11.11.2013)