Wien – Ihrem Ärger über die Frequenzauktion Luft gemacht haben Österreichs drei Mobilfunknetzbetreiber am Montagnachmittag bei der Telekom-Regulierungsbehörde RTR. Wie viel Zuspruch ihnen seitens des Regulators Georg Serentschy zuteil wurde, war bis Montagabend nicht überliefert.

Fest steht nur, dass die Behörde mit richterlichem Einschlag damit ihrer Pflicht nachgekommen ist. Die Anhörung ist vor Ausstellung des Bescheides vorgesehen. Zweck der Anhörung gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz war es laut Telekom Control Kommission den Parteien Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu geben.

Bestätigt wurde dem Standard nach dem Treffen auch, dass die Betreiber an die Kontrollbehörde den Wunsch nach Ratenzahlung herangetragen haben. Das ist nachvollziehbar und verständlich, müssen die drei Anbieter doch binnen eines Monats insgesamt 2,014 Milliarden Euro an die Republik zahlen; davon eine Milliarde A1 Telekom Austria (TA), 654 Millionen T-Mobile Austria (TMA) und 330 Millionen Euro Hutchison Austria, also "3" .

Für die insbesondere von TMA angekündigten Einsprüche und Beschwerden gegen den Bescheid der TKK haben die Operator hingegen Zeit. Je länger die Behörde für die Ausstellung braucht, desto später sind abzuliefern. Das bringt auch Zinsgewinn, schließlich finanzieren die Betreiber die Frequenzen ja fremd. Erwartet wird der Bescheid kommende oder übernächste Woche.

Zweite Chance für America Movil

Eine zweite Chance in Holland bekommt unterdessen TA-Großaktionär America Movil bei KPN. Die KPN-Stiftung will die Verteidigungsmauer um den niederländischen Ex-Monopolisten wieder schleifen. An dieser war der Übernahmeversuch durch den mexikanischen Mobilfunkanbieter America Movil gescheitert. Sie wolle eine Hauptversammlung beantragen, um über den Verkauf ihrer im August erworbenen 4,26 Milliarden Vorzugsaktien zu entscheiden, teilte KPN mit. Sollte sich die Stiftung wie geplant wieder zurückziehen, wäre America Movil erneut Hauptaktionär. Dennoch wäre damit der Weg für eine Übernahme von KPN nicht frei. Die Stiftung behält sich das letzte Wort vor.  Auch nach einem Rückzug hätte die Stiftung das Recht, Vorzugsaktien in Höhe des begebenen Aktienkapitals minus einer Aktie zu erwerben. (ung, APA, dpa-AFX, DER STANDARD, 12.11.2013)