Straßburg/Ankara - Die Türkei muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Dorfbewohnern in den Kurdengebieten über 2,3 Millionen Euro Schmerzensgeld zahlen. Geklagt hatten 41 Kurden, deren Dörfer im Südosten des Landes von türkischen Militärflugzeugen im März 1994 bombardiert worden waren. Dabei starben mehr als 30 ihrer Angehörigen. Ihre Häuser wurden verwüstet und das Vieh getötet.

Regierung hat Angriff befohlen

Die Straßburger Richter betrachteten es in dem Urteil am Dienstag als erwiesen, dass die Regierung in Ankara den Bombeneinsatz befohlen hatte und nicht die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), wie die Regierung behauptet hatte. Ferner habe die türkische Justiz die Umstände des Einsatzes nicht geklärt. Für die Behauptung der Staatsanwaltschaft, dass die PKK in den Angriff verwickelt sei, habe es keinen Anhaltspunkt gegeben, heißt es in der Urteilsbegründung.

Die Türkei, die EU und die USA stufen die PKK als Terrororganisation ein. Die PKK kämpft seit Anfang der 1980er-Jahre für eine Unabhängigkeit oder größere Autonomie der Kurdengebiete in der Türkei. Kurdische Organisationen beklagen eine systematische Diskriminierung ihrer Volksgruppe, die bis zu einem Fünftel der Bevölkerung in der Türkei stellt. (APA, 12.11.2013)