Karlsruhe/Berlin - Schon seit längerem ist die rechtsextreme NPD in Deutschland finanziell in Not. Jetzt fließen auch keine staatlichen Zuschüsse mehr - zu Recht, wie das Verfassungsgericht entschieden hat.

Das höchste deutsche Gericht stellte sich damit hinter den Bundestag, der die Auszahlung wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe gegen die NPD gestoppt hatte. Mit dem am Montag gefällten Urteil der Karlsruher Richter darf die zum 15. November anstehende Zahlung von rund 300.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung mit einer fälligen Strafzahlung in Millionenhöhe verrechnet werden.

Wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts von 2007 muss die Partei eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro zahlen. Das hat sie aber bis heute nicht getan. Die NPD hat gegen die Strafe nämlich eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, über die aber noch nicht entschieden wurde.

Die NPD steckt schon seit längerem in finanziellen Schwierigkeiten. Im Frühjahr hat sie eigenen Angaben zufolge aus Geldnot allen sieben Mitarbeitern der Berliner Parteizentrale gekündigt. Bei der Bundestagswahl im September kam sie zudem nicht über einen Zweitstimmenanteil von 1,3 Prozent hinaus.

Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Die Summe richtet sich nach den bei Bundestags-, Landtags- und Europawahlen erzielten Stimmen sowie nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vom Bundestag in vierteljährlichen Raten ausgezahlt. Die NPD erhielt zuletzt pro Quartal 303.414 Euro.

Darüber hinaus droht der rechtsextremen Partei noch immer ein Verbotsverfahren. Noch in diesem Jahr will der Bundesrat (Länderkammer) beim Verfassungsgericht einen entsprechenden Antrag stellen.

Die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) strebt laut Verfassungsschutzbericht die Überwindung der gegenwärtigen politischen Ordnung in Deutschland an und hat eine "wohlwollende Haltung gegenüber dem historischen Nationalsozialismus." Sie ist in Deutschland in zwei Landtagen - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - vertreten. (APA, 12.11.2013)