Klagenfurt - Prominent besetzt ist ab kommenden Montag die Anklagebank im Schwurgerichtssaal des Klagenfurter Landesgerichts. Die Ex-Hypo-Chefs Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg und Tilo Berlin, dazu der ehemalige Hypo-Leasing-Vorstand Josef Kircher sowie die Flick-Stiftung als Aktienkäuferin sind angeklagt, die Hypo Alpe Adria-Bank um Millionen geschädigt zu haben.

Es geht um ein Hypo-Vorzugsaktiengeschäft mit einem Volumen von rund 100 Mio. Euro aus dem Jahr 2006. Die Manager sollen die Bank durch Rückkaufgarantien geschädigt haben. Käufern dieser Vorzugsaktien wurde in geheim gehaltenen Nebenvereinbarungen garantiert, dass die Bank die Papiere wieder zurückkaufen würde. Für die Käufer bedeutete dies ein todsicheres, risikoloses Geschäft. Ein weiteres Problem dabei war, dass diese Einnahmen eigentlich nicht als Eigenkapital in die Bilanz genommen hätten werden dürfen. Drei der vier Bank-Vorstände sind denn auch zusätzlich wegen Bilanzfälschung angeklagt.

Die Flick-Stiftung wird auf Basis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes angeklagt. Kulterer war zum Zeitpunkt des Aktiendeals sowohl Vorstandschef der Bank als auch Vorstand der Flick-Privatstiftung. Die Stiftung betont seither, man habe sich von Kulterer getrennt, sollte sich "wider Erwarten" herausstellen, dass es unrechtmäßige Vorteile gegeben habe, werde man diese zurückzahlen.

Gutachten

Die Anklage stützt sich unter anderem auf die Expertise des Gutachters Karl Hengstberger. Dieser meinte in seinem Gutachten, für die Investoren seien die Deals praktisch risikolos gewesen. Nachdem sich die Vorzugsaktien anfänglich nur schwer verkaufen ließen, wurden sie mit Nebenvereinbarungen attraktiver gemacht. Es gab eine Rückkaufzusage der Bank, eine Put-Option. Außerdem war zum Beispiel eine Kredit-Finanzierung über die Bank Burgenland, eine Grawe-Tochter, möglich. Unter den Investoren befinden sich neben der Flick-Stiftung auch die Milliardärin Ingrid Flick, eine Firma des Bauunternehmers Walter Moser, das Möbelhaus Kika, dessen Gründer Herbert Koch sowie seine Gattin.

Hengstberger folgerte, dass die Vorzugsaktiendeals der Bank nur Liquidität brachten und eigenmittelschädlich waren. Denn die Nebenvereinbarungen hätten den Charakter der Papiere geändert. Es habe sich um eine "schadensträchtige Konstruktion" gehandelt. Die Nebenvereinbarungen wurden nicht mit den Verträgen sondern gesondert bei Notaren aufbewahrt, weiters war Stillschweigen vereinbart.

Den Vorsitz bei dem Schöffenprozess führt Richter Christian Liebhauser-Karl, Ersatzrichter ist - wie schon beim ersten Hypo-Vorzugsaktienprozess - Manfred Herrnhofer, inzwischen Vizepräsident des Landesgerichtes. Wie das Gericht am Dienstag bekannt gab, sind vorerst 15 Verhandlungstermine fixiert, der letzte ist für 15. Jänner angesetzt.

In einem ähnlichen Verfahren, bei dem es um Vorzugsaktien aus dem Jahr 2004 ging, waren Kulterer und sein damaliger Stellvertreter Günter Striedinger im Mai 2012 zu dreieinhalb bzw. vier Jahren Haft verurteilt worden. Der Steuerberater Hermann Gabriel erhielt viereinhalb Jahre, der Rechtsanwalt Gerhard Kucher vier Jahre. Diese Urteile sind rechtskräftig, Striedinger und Kucher sitzen bereits in Haft. Kulterer hat nach einer Schulteroperation zur Rehabilitation Haftaufschub erhalten. Der Ex-Hypo-Vorstandschef wird in diesem Verfahren vom ehemaligen Justizminister Dieter Böhmdorfer verteidigt. (APA, 13.11.2013)