Istanbul - Der Berufungsgerichtshof der Türkei hat Rekordstrafen gegen Staatsbeamte in einem Fall von tödlicher Folter bestätigt. Wie türkische Medien am Dienstag berichteten, erklärte das Gericht lebenslange Haftstrafen gegen zwei Vollzugsbeamte und einen stellvertretenden Gefängnisleiter für rechtens, die für den Foltertod eines Häftlings im Jahr 2008 verantwortlich waren. Mit der Entscheidung erhielt erstmals auch ein Vorgesetzter die Höchststrafe, obwohl er persönlich nicht an der Folter beteiligt war.

In dem Prozess ging es um den Tod des Linksaktivisten Engin Ceber, der vor fünf Jahren in Istanbul festgenommen wurde und in den Tagen darauf in der Untersuchungshaft so schwer misshandelt wurde, dass er starb. Ceber war verhaftet worden, weil er eine linksradikale Zeitung verkauft hatte.

Der damalige türkische Justizminister entschuldigte sich nach Cebers Tod im Namen des Staates bei den Angehörigen des Opfers. Ein Istanbuler Gericht verurteilte die Täter zu langen Haftstrafen, die jetzt vom Berufungsgerichtshof in Ankara bestätigt wurden.

Zwei Vollzugsbeamte prügelten Ceber laut Gericht zu Tode, weil dieser wegen vorheriger Misshandlungen beim Gefängnisappell nicht aufstehen konnte. Der stellvertretende Gefängnisleiter trieb die beiden Folterer mit der Bemerkung an, künftig würden alle Häftlinge auf diese Art für ihr Fehlen beim Appell bestraft.

Die Eindämmung der früher weitverbreiteten Folter gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der türkischen EU-Bewerbung. Menschenrechtler kritisieren allerdings, dass Staatsbeamte nach wie vor nur selten für Misshandlungen bestraft werden. (red/APA, 13.11.2013)