Wien - Das Oberlandesgericht Wien weist die Berufung von Österreich -Herausgeber Wolfgang Fellner gegen den Grünen-Abgeordneten Peter Pilz ab. Fellner muss den Vorwurf widerrufen, Pilz hätte sich seine Gemeindewohnung "erschwindelt". (red, DER STANDARD, 15.11.2013)
Oberlandesgericht
Wohnung "erschlichen": Fellner muss widerrufen
Berufung von "Österreich" -Herausgeber gegen den Grünen-Abgeordneten Peter Pilz abgewiesen