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Betroffene erzählen von Kinderarbeit im Heim St. Martin. Ein Bericht soll das nun widerlegen.

Foto: APA/ROBERT PARIGGER

Innsbruck – Wenn Adelheid Färber heute an ihre Kindheit im Heim denke, könne sie das halbwegs abgeklärt, sie möchte sich nicht mehr als Opfer sehen. Und dennoch beschäftigen sie diese Jahre bis heute. Färber verbrachte ihr achtes bis 16. Lebensjahr im Kinderheim Martinsbühel der Benediktinerinnen in Zirl in Tirol – eines der Heime, gegen das schwere Vorwürfe wegen Kinderarbeit und Gewalt erhoben werden.

Die heute 43-Jährige spricht von "struktureller, verbaler, psychischer, physischer und sexueller Gewalt", die sie und andere Kinder in dieser Einrichtung erlebt hätten. Sie erzählt von unbezahlter Schwerstarbeit im landwirtschaftlichen Großbetrieb, in dem es kein Personal gegeben habe und von täglichem Kochen, Schrubben, Putzen. Auch sei sie für die Betreuung behinderter Kinder herangezogen worden. Sie erzählt von nacktem Strafestehen, Mädchen, die von Schwestern aufgrund ihrer Brustgröße verhöhnt wurden und von Übergriffen.

Über ein anderes betroffenes Heim, St. Martin in Schwaz in Tirol, stellte am Freitag Landesrätin Christine Baur (Grüne) den ersten Bericht der landesinternen Arbeitsgruppe "Arbeit in Heimen"  vor. Das Land Tirol hat sich 2010 offiziell zu verschiedenen Formen von Gewalt und Missbrauch in Tiroler Kinder- und Jugendheimen bekannt und eine historische Aufarbeitung eingeleitet.

Legale Heimarbeit

Für den nun vorliegenden Bericht wurden vorhandene historische Unterlagen durchgearbeitet und 89 Frauen befragt, die sich bei der Opferschutzstelle gemeldet hatten. Beschwerden hinsichtlich der Arbeit und Fürsorgeerziehung fallen in die Jahre zwischen 1953 und 1987. Das für die Betroffenen ernüchternde Ergebnis: Die Heimerziehung habe in einem damals legalen Rahmen stattgefunden.

"Die Maßstäbe in der Pädagogik legten fest, Jugendliche mittels Arbeit und Disziplin zu erziehen", sagt Baur. Darüber hinaus könne der Vorwurf der Kinderarbeit widerlegt werden: Alle dort untergebrachten Mädchen seien über 14 Jahre alt gewesen und für ihre Arbeit mit wöchentlich 15 Schilling und der Möglichkeit auf einen Bonus entlohnt worden.

Nähere Auskunft über Vorwürfe der Kinderarbeit für Firmen wie Darbo und Swarovski gibt der Bericht nicht. "Ohne die Erinnerungen der Heimbewohnerinnen entkräften zu wollen, dokumentieren Berichte aus den Jahren 1960, 1977 und 1987, dass einerseits für die dort erbrachten Arbeitsleistungen Entgelte ausbezahlt wurden, andererseits für jedes Mädchen bei der Aufnahme in das Heim ein sogenanntes ‚Zöglingskonto' für alle künftigen Einnahmen und Ausgaben des Mädchens eröffnet wurde", fasste das Amt der Landesregierung zusammen.

In einem Finanzprüfbericht des Landes aus 1960, der dem ­Standard vorliegt, wurden jedoch schwere Mängel in der Buchhaltung des Kinderheims St. Martin festgestellt. Konkret seien Einnahmen aus Ernteeinsätzen der Mädchen nicht verbucht, sondern in bar in einem Panzerschrank verwahrt worden. Den jungen Frauen sei der ihnen zustehende Anteil nicht ausbezahlt worden.

Nicht pensionsversichert

Fest steht, dass viele Frauen und Männer, die über Heime einer oft verpflichtenden Erwerbstätigkeit nachkamen, diese heute nicht als Pensionsversicherungsjahre angerechnet bekommen. Schon der damals zuständige Landesrat Gerhard Reheis habe Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) die Problematik geschildert. Die Antwort: Für eine beitragsfreie Anrechnung von Ersatzzeiten sei eine Gesetzesänderung notwendig – und diese in Zeiten von Budgetkonsolidierung und Einsparungsmaßnahmen nicht möglich.

"Das Allerwichtigste ist aber, dass wir in die Zukunft schauen, damit all so etwas nicht mehr passieren kann. Denn die heutige Situation ist zwar besser, aber auch noch nicht ideal", sagt Baur. (Katharina Mittelstaedt, DER STANDARD, 16./17.11.2013)