Wien - Nicht nur das Lehrerdienstrecht und die Beschneidung von "Luxuspensionen" beschäftigt kommende Woche die Regierung. Im Ministerrat am Dienstag soll auch eine Novelle des Beamtendienstrechts beschlossen werden, mit der - analog zur Privatwirtschaft - ab kommendem Jahr im öffentlichen Dienst die Pflegeteilzeit und Pflegekarenz eingeführt wird.

Mit der Pflegeteilzeit kann die Wochenarbeitszeit für einen Zeitraum bis zu drei Monaten auf bis zu 25 Prozent der Vollbeschäftigung reduziert werden, wenn keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. Für jede zu pflegende Person ist die Pflegeteilzeit grundsätzlich nur einmal möglich, tritt jedoch eine Änderung der Pflegestufe ein, kann eine weitere Pflegeteilzeit in Anspruch genommen werden.

Auch die Pflegekarenz wird im öffentlichen Dienst analog zur Privatwirtschaft geregelt. Während des Karenzurlaubes wird ein einkommensbezogenes Pflegekarenzgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt. Bei Pflegeteilzeit wird die Geldleistung anteilig vom reduzierten Einkommen errechnet.

Beantragt werden können die Modelle von Angehörigen von Pflegebedürftigen ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab Stufe 1 bei minderjährigen Kindern oder bei Demenz. In letzteren Fällen kann die Dauer der Pflegeteilzeit bis zu sechs Monate betragen.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) begrüßt zwar die Einführung der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit auch für die Beamten. Sie fordert allerdings, "auf die damit verbundene Ersatzproblematik" einzugehen. Gemeint ist damit, dass für das Ersatzpersonal der laufende Aufnahmestopp nicht gelten dürfe. (APA, 17.11.2013)