Auch in Österreich wird derzeit um eine Koalition gerungen, die beiden Gesprächsführer - SPÖ und ÖVP - entsprechen von ihrer politischen Verortung her in etwa den deutschen Verhandlern CDU/CSU und SPD. Doch während die SPD im Nachbarstaat eine Ausweitung der Möglichkeit einfordert, Doppelstaatsbürgerschaften zu tragen, ist dieser Punkt bei Österreichs Polit-Verhandlern offenbar kein prioritäres Gesprächsthema.

Vielmehr berufen sich die Vertreter beider Parteien als Antwort auf die Frage, ob ein allfälliges Koalitionsabkommen auch Vereinbarungen zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft beinhalten solle, auf die vereinbarte Schweigepflicht während der Gespräche: Weder SPÖ-Unterhändler Gerald Klug noch sein ÖVP-Konterpart, Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, gaben dem Standard dazu Auskunft.

Klares Nein der ÖVP

Von ÖVP-Seite, konkret aus dem Integrationsstaatssekretariat, hatte es im Februar zu diesbezüglichen Erleichterungen aber ein klares Nein gegeben; damals war über die im August in Kraft getretene Staatsbürgerschaftsgesetz-Novelle diskutiert worden: Das von Österreich unterzeichnete Europaratsabkommen Nr. 43 aus 1963 verpflichte die Republik, Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit zu verhindern, hieß es.

"Dieses Abkommen stammt aus einer ganz anderen Zeit - jener vor den Migrationswellen nach Europa", meint dazu der Politikwissenschaftler Gerd Valchars. Nur mehr sieben Staaten würden es anwenden, darunter Österreich. Viele andere hätten sich der Verpflichtung inzwischen entbunden.

Im Staatenvergleich streng

Tatsächlich gehören die österreichischen Staatsbürgerschaftsregeln samt Bestimmungen über doppelte Zugehörigkeiten international zu den strengsten. Österreicher ist, wer von Österreichern abstammt, Ausnahmebestimmungen für im Land geborene Kinder von Ausländern - wie jene, die jetzt in Deutschland für Diskussionen sorgt - gibt es nicht. Eine Folge: 2012 hatten 144.000 Menschen, die hierzulande das Licht der Welt erblickt haben und als zweite Einwanderergeneration in Österreich leben, keinen hiesigen Pass - und somit etwa auch kein Wahlrecht.

Auch sind neu Eingebürgerte verpflichtet, ihre frühere Staatsbürgerschaft zurückzulegen - mit Ausnahme von Personen, die wegen ihrer Verdienste für die Republik Österreicher werden. Laut Grünen-Integrationssprecherin Alev Korun hält das viele ansässige Ausländer vom Österreicherwerden ab, da sie damit im Herkunftsstaat ihr Erb- und Grundeigentumsrecht verlieren würden. Hier bestehe Änderungsbedarf: "Mit der Doppelstaatsbürgerschaft für eingebürgerte Prominente allein ist das Land nicht zukunftsfit." (Irene Brickner, DER STANDARD, 19.11.2013)