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Ist ein Muttermal klinisch oder auflichtmikroskopisch verdächtig, dann wird der betreffende Herd chirurgisch entfernt und histologisch untersucht.

Foto: AP/Daniel Roland

1534 Melanom-Erkrankungen hat die Statistik Austria für das Jahr 2011 in Österreich erhoben. Tatsächlich waren es viermal so viele, wie nun eine aktuelle nationale Inzidenzstudie zeigt.

Das österreichische Krebsregister sieht für Krankenhäuser in Österreich eine Meldepflicht aller malignen Erkrankungen vor. Das Ziel dieser systematischen Erfassung von Informationen ist regionale oder zeitliche Häufungen bestimmter Tumorerkrankungen und deren Ursachen zu erkennen und diese möglichst rasch zu beseitigen.

Meldepflicht für Krankenanstalten

In Österreich sind deshalb 270 Krankenanstalten verpflichtet jede Krebserkrankung und alle Sterbefälle an Krebserkrankungen der Statistik Austria zu melden. Ambulanzen außerhalb der Krankenanstalten und der niedergelassene Bereich sind dagegen nicht meldepflichtig.

Bei einigen Tumorarten wird das eventuell keine Rolle spielen, da die Patienten bei Diagnose ohnehin sofort an die Spitäler weiter überwiesen werden. Beim bösartigen Melanom ist das anders. Es wird häufig im niedergelassenen Bereich diagnostiziert und auch behandelt.

Sorgfaltspflicht für Niedergelassene

Da die veröffentlichten Melanomzahlen der Statistik Austria seit Jahren deutlich unter jenen vergleichbarer Länder liegen, hat die Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (ÖGDV) gemeinsam mit der Österreichischen Gesellschaft für Pathologie eine Studie über die Epidemiologie des Melanoms in Österreich erstellt. Mit dem Ergebnis: Nicht 1534, sondern 5987 histologisch diagnostizierte Melanome hat die Aushebung für das Jahr 2011 ergeben.

"Anlass genug, um Meldungen an die Statistik Austria sorgfältiger vorzunehmen", sagt Klemens Rappersberger, Studienleiter und Vorstand der Dermatologischen Abteilung der Krankenanstalt Rudolfstiftung und bezieht sich dabei auf den niedergelassenen Bereich. Der wissenschaftliche Wert eines Krebsregisters hängt maßgeblich von der Vollständigkeit ab, lässt sich aber durch die derzeitige gesetzliche Meldeplicht der Krankenanstalten allein nicht gewährleisten. (Regina Walter, derStandard.at, 21.11.2013)