Wer neu in die Schule kommt und will, kann schon im kommenden Schuljahr in das neue Lehrerdienstrecht, das die Regierung am Dienstag im Ministerrat beschlossen hat, einsteigen - so es denn vom Parlament abgesegnet wird.
Ansonsten werden alle neu eintretenden Lehrerinnen und Lehrer ab 2019/20 nach den neuen Richtlinien beschäftigt. Wer jetzt im alten Lehrerdienstrecht ist, dem/der passiert nichts. Es bleibt.
Im Folgenden die wichtigsten Eckpunkte und die Kritik daran:
- Unterricht: Die Unterrichtsverpflichtung, die nur ein Teil der Arbeitszeit ist, aber jener, der auf jeden Fall in der Schule zu absolvieren ist, wird in Zukunft für alle Lehrer auf 24 Stunden pro Woche erhöht (das können auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung sein). Da setzt ein großer Kritikpunkt der Lehrervertreter an, denn diese neue Zielgröße bedeutet für bestimmte Fächer wie etwa alle Sprachfächer in der AHS (Lehrverpflichtungsgruppe I), für die für einen Vollzeitposten (20 Stunden Lehrverpflichtung) derzeit 17,1 Stunden unterrichtet werden müssen, eine Steigerung um fast fünf Unterrichtsstunden - plus dementsprechend mehr Vorbereitungs- und Korrekturzeiten. Das sein einfach nicht machbar, sagen selbst reformwilligste Lehrer, die die Schulpraxis kennen. Die Fächer sind in verschiedene Gruppen zusammengefasst, die unterschiedlich bewertet werden, Schularbeitsfächer führen zu einer höheren Bewertung, es muss also weniger unterrichtet werden, Fächer wie Turnen haben mehr reine Unterrichtszeit.Für Pflichtschullehrer gilt derzeit eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden.
- Dienstpflicht: Dazu gehören die Vertretung anderer Lehrer (im Ausmaß von 24 Stunden pro Schuljahr, darüber hinaus gibt es eine Vergütung von 33,4 Euro pro Supplierstunde), Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und "standortbezogene Tätigkeiten" (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterne Fortbildung). Das Ausmaß dieser Tätigkeiten abseits des Unterrichts wird im Entwurf nicht näher definiert.
- Gehalt: Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2220 Euro; Landeslehrer: 2025). Statt bisher 17 bis 18 Gehaltssprüngen alle zwei Jahre gibt es sieben Gehaltsstufen und die erste Vorrückung nach 13 Jahren - allerdings werden die Ausbildungszeiten ab der AHS- bzw. BHS-Oberstufe bzw. Vordienstzeiten angerechnet, wodurch man im Regelfall nur etwa vier Jahre in der ersten Gehaltsstufe bleibt. In der letzten Gehaltsstufe 4330 Euro (derzeitiges Letztgehalt Bundeslehrer 5140 Euro; Landeslehrer: 4500 Euro). Künftig sollen Lehrer in bestimmten Fächern oder für Spezialfunktionen Zulagen erhalten. Die Gewerkschaft fürchtet jedoch über die gesamte Berufszeit Verluste bis zu 500.000 Euro.
- Bachelor-Anfänger: Wer Lehrer werden will, kann nach dem Bachelor-Abschluss in eine einjährige "Induktionsphase" einsteigen - allerdings muss binnen fünf Jahren ein Master-Abschluss erlangt werden, ansonsten ist die Kündigung möglich. An AHS-Oberstufen und BHS dürfen im Regelfall nur Lehrer mit Master-Abschluss unterrichten - allerdings ist ein Berufseinstieg mit Bachelor-Abschluss möglich, verbunden mit der Verpflichtung zum berufsbegleitenden Masterstudium. Ausnahmen gibt es außerdem für Fachpraktiker an BHS. Die Bachelors werden von der Lehrergewerkschaft, aber auch den Uni-Rektoren als Qualitätsproblem gesehen.
- Fortbildungspflicht: Alle Lehrer müssen verpflichtend 15 Stunden Fortbildung pro Jahr besuchen - außerhalb der Unterrichtszeit. Schulleiter sollen auf fünf Jahre befristet bestellt werden, sie können bei "Nichtbewährung" vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind sie voll freigestellt. Je nach Schulgröße und Funktionsdauer gibt es Zulagen zwischen 600 bis 1650 Euro. (nim, APA, DER STANDARD, 20.11.2013)