Das Corpus delicti, das zum Abbruch der Verhandlungen über ein neues Lehrerdienstrecht zwischen Regierung und Gewerkschaft führte, umfasst elf DIN-A4-Seiten: Auf ihnen hat die Regierung aufgelistet, was sie mit dem neuen Dienstrecht erreichen und welche Maßnahmen sie dazu umsetzen will. Dem STANDARD liegt dieser letzte Dienstrechtsentwurf vor, den die Regierung der Lehrergewerkschaft am Montag in der letzten Verhandlungsrunde überreicht hat - und der für die Gewerkschaft nicht annehmbar war.
"Mehrausgaben für den Bund"
Darin findet sich auch eine "Wirkungsorientierten Folgekostenabschätzung", die die finanziellen Auswirkungen des neuen Dienstrechts aus Sicht der Regierung auflistet. Dort heißt es gleich am Beginn: "Durch das Vorhaben entstehen Mehrausgaben in den Finanzen des Bundes und der Länder." Und weiter: "Die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Maßnahme(n) auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder erhöhen die öffentliche Verschuldung bis zum Ende des Jahres 2042 um 1,01 Prozent des BIP (Anm. Bruttoinlandsprodukt) bzw. 5.429 Mio. € (zu Preisen von 2013) gegenüber dem Basisszenario der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG (Bundeshaushaltsgesetz)."
5,4 Milliarden Euro bis 2042
Aus dem Juristen-Deutsch übersetzt bedeutet das: Das neue Lehrerdienstrecht verursacht bis zum Jahr 2042 Mehrkosten in der Höhe von insgesamt 5,4 Milliarden Euro, die sich dementsprechend auch auf das Budgetdefizit auswirken. Heruntergerechnet auf die nächsten fünf Jahre, also die nächste Legislaturperiode, werden als "Auszahlungen" im Vorblatt zum Dienstrechtsentwurf rund 5,3 Millionen Euro im Jahr 2014 (davon gehen 114.000 Euro an die Länder, diese Ausgaben entsprechen dem 50-prozentigen Anteil des Bundes der Ausgaben für Lehrer an Berufsschulen sowie Land- und forstwirtschaftlichen mittleren Schulen) genannt, 2015 sind es 19,1 Millionen (Länder 301.000 Euro), 2016 32,2 Millionen (Länder 470.000 Euro) und bis 2017 steigen die zusätzlichen Ausgaben für das neue Dienstrecht auf 50,2 Millionen Euro (Länder 1,2 Mio. Euro) an. Bis 2020 summiert sich dieser Betrag auf 334,03 Euro.
Diese Ausgaben enthalten die Personalausgaben für Bundeslehrer (AHS, BMHS inkl. Lehrern an Land- und forstwirtschaftlichen höheren Schulen) und die "Transferausgaben zur Refundierung der Ausgaben für Landeslehrer" (Volks-, Haupt-, Neue Mittel- und Polytechnische Schulen, Landwirtschaftliche mittlere Schulen). Wichtiger Zusatz: "Die Bedeckung der Mehrausgaben ist durch entsprechende Vorkehrungen in den zu beschließenden BFRGs (Bundesfinanzrahmengesetzen) und BFGs (Bundesfinanzgesetzen) sicherzustellen."
Kostenspitze in 20 Jahren
In den nächsten zwanzig Jahren werden die Kosten für nach dem neuen Dienstrecht angestellte Lehrer laut Regierungsprognose stetig steigen auf 404,66 Millionen Euro im Jahr 2034 (davon Länder: 14,27 Mio. Euro). Der Höchstwert der Finanzprognose ist 2035 erreicht mit 408,15 Millionen Euro, die Bund und Länder für das jetzt im Ministerrat beschlossene Dienstrecht ausgeben müssen.
Ab 2036 dreht sich die Kostenkurve und es wird billiger (407,87 Millionen Euro), weil die abgeflachte Gehaltskurve - höhere Einstiegsgehälter, niedrigere Endgehälter - wirksam wird. Es dauert dann aber noch fast zwei Jahrzehnte, bis das erste Minus - das Dienstrecht ist dann also billiger als das alte - in der Langfristprognose auftaucht: 2054, also wenn das neue Dienstrecht 40 Jahre alt ist, spart sich der Dienstgeber gegenüber dem alten Dienstrecht, das jetzt gilt, erstmals etwas, und zwar laut Prognose 410.000 Euro.
Zahlen für Lehrergewerkschaft nicht nachvollziehbar
Für die Lehrergewerkschafter sind diese von der Regierung errechneten Zahlen übrigens nicht nachvollziehbar, weil keine Berechnungsgrundlage mitgeliefert worden sei.
Die Regierung will diese noch zwei Jahrzehnte ansteigende Kostenkurve für Lehrergehälter in Kauf nehmen, um eine "Steigerung der Attraktivität des Lehrberufs" zu erreichen, die sie für notwendig erachtet, denn unter dem Zwischentitel "Nullszenario und allfällige Alternativen" ist in dem Papier zu lesen: "Ohne Änderungen im Bereich des Dienst- und Besoldungsrechts der Lehrkräfte würde die Gewinnung geeigneter Lehrkräfte, der vor dem Hintergrund der bestehenden Altersstruktur besondere Bedeutung zukommen wird, erheblich erschwert und damit eine ausreichende personelle Versorgung gefährdet."
Zehn statt 150 möglicher Zulagen
Dazu sollen nun - neben der bereits beschlossenen einheitlichen Lehrerausbildung - nicht nur die unterschiedlichen Unterrichtsverpflichtungen vereinheitlicht werden, auch die bisher 14 Verwendungs- und Entlohnungsgruppen sollen einer einheitlichen Lohnstaffel weichen. Die derzeit 150 möglichen Zulagen für Leitungsfunktionen schrumpfen auf zehn, für Quereinsteiger wird es verbesserte und ausgeweitete Anrechnungen von Praxiszeiten geben. Und, unter "Ziel 6: Fokussierung der Verwendung auf pädagogische Kernaufgaben einschließlich qualifizierter Beratungen" ist ausgeführt, dass der derzeitige "Anteil der Tätigkeiten im unmittelbaren Kontakt mit den SchülerInnen", der bei "weniger als 50 Prozent" liege, im "Zielzustand" 50 Prozent der Lehrerzeit ausmachen soll. (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD, 21.11.2013)