Wien - Der Rechnungshof fordert von den Gemeinden die Weiterentwicklung ihres Rechnungswesens. In einem am Donnerstag veröffentlichten Prüfbericht, der insgesamt acht Gemeinden umfasst, wurden zahlreiche Mängel beim Haushaltsrecht geortet. Die Rechenwerke hätten "keine vollständigen, hinreichenden Informationen über die tatsächliche finanzielle Lage von Ländern und Gemeinden", geboten, heißt es im Bericht. Der Rechnungshof hat erstmals stichprobenartig Gemeinden geprüft.

Geprüft wurde die finanzielle Lage der Gemeinden Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, St. Veit an der Glan, Stockerau und Wörgl. Prüfzeitraum waren die Jahre 2008 bis 2011.

Generell bemängelt der Rechnungshof die nicht vergleichbaren Haushaltsregeln der Gemeinden. Durch fehlende Informationen seien "Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gegeben" - und dadurch würden "entscheidungswesentliche und valide Daten" zur Haushaltssteuerung fehlen - vor allem in Hinblick auf den Stabilitätspakt 2012 der vorsieht, dass Länder und Gemeinden 2016 in Summe ausgeglichen bilanzieren.

Regelungen fehlen

Die Rechnungsabschlüsse würden nur eingeschränkte Aussagen über den wirtschaftlichen Erfolg erlauben. Außerdem seien sowohl die Voranschläge als auch die Rechnungsabschlüsse nur rein zahlenmäßig aufgebaut. Die Vermögens- und Ertragslage sei unvollständig dargestellt. Es würden für wichtige Bereiche Regelungen fehlen, etwa zur Bewertung des Vermögens.

Auch kritisiert der Rechnungshof, dass durch Ausgliederungen Teile der Gebarung dem öffentlichen Haushalt entzogen seien. Auch seien wichtige Begriffe des Rechnungswesen nicht definiert, etwa die "Finanzschulden" oder die "Rücklagen". Dies führe zu unterschiedlichen und unübersichtlichen Darstellungen der Verbindlichkeiten. Fehlen würden auch Regeln für die Darstellung zukünftiger Verpflichtungen und Sonderfinanzierungen wie etwa Leasing-Konstrukte.

Starke Kritik üben die Prüfer an den uneinheitlichen und "ohne Zusatzinformationen" versehenen Rechnungsabschlüssen der Gemeinden. Dies stünden im Widerspruch zu EU-Vorgaben. Damit sei keine Vergleichbarkeit gegeben.

Internationale Standards empfohlen

Der Rechnungshof hält daher eine Weiterentwicklung des Rechnungswesens der Gemeinden, aber auch der Länder für dringend notwendig, wie es in einem dem Bericht beigefügten Positionspapier heißt. Das zukünftige Rechnungswesen sollte sich an einheitlichen Grundsätzen und internationalen Rechnungslegungsstandards orientieren, so die Empfehlung.

Zur finanziellen Lage der geprüften Gemeinden merkte der Rechnungshof an, dass die Einnahmenentwicklung (mit Ausnahme von Hall in Tirol und Eisenstadt) im bundesweiten Trend lag. 2009 und 2010 gab es gegenüber 2008 einen Rückgang der Abgaben, 2011 einen Anstieg. In Eisenstadt und Hall waren die Einnahmen aus Abgaben auch von 2008 auf 2009 gestiegen.

Risiko: Beteiligungsunternehmen

Kritisch sieht der Rechnungshof die Beteiligungsunternehmen der Gemeinden. Außer Mistelbach und Knittelfeld haben laut Bericht alle Gemeinden diesbezüglich hohe Verbindlichkeiten. Die Bandbreite reichte 2011 von 8,19 Millionen Euro in Eisenstadt bis 63,11 Millionen Euro in Hall in Tirol. Da diese Beteiligungen häufig durch Haftungen der Gemeinden besichert waren, sieht der Rechnungshof letzten Endes das Risiko bei den Gemeinden.

Diese Verbindlichkeiten waren in den Rechenwerken nicht oder nicht ausreichend transparent dargestellt. Als Positiv-Beispiel nannte der Rechnungshof die Gemeinde Bludenz. Dort wurde sowohl Schuldenstand als auch Schuldendienst von Beteiligungsgesellschaften in den Rechnungsabschluss aufgenommen.

Kein effizientes Personalmanagement

Kritik übte der Rechnungshof auch hinsichtlich des Personalmanagements. In allen acht geprüften Gemeinden hätten die Stellen- bzw. Dienstpostenpläne kein vollständiges Bild über die Personalstände der Gemeinden geboten. Dies sei keine ausreichende Grundlage für ein effizientes Personalmanagement - und biete auch keine Möglichkeit für Vergleiche zwischen den Kommunen.

Hohe Unterschiede bei Gebühren

Mängel sieht der Rechnungshof auch im Bereich des Abwasserwesens. So seien in Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau Überschüsse aus diesem Bereich nicht für abwasserspezifische Maßnahmen verwendet, sondern dem allgemeinen Haushalt zugeführt worden. Dies würde eine Einhebung einer Steuer ohne Rechtsgrundlage darstellen. "Äußerst kritisch" sehen die Prüfer auch die hohen Unterschiede bei den Gebühren: In Bludenz war etwa das Fünffache im Vergleich zu Eisenstadt zu bezahlen. (APA, 21.11.2013)