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Die Schulautonomie im internationalen Vergleich.

Grafik: apa

Schüler, Lehrer, Eltern sind per Gesetz Schulpartner. Die Partnerschaft ist in den Klassen- und Schulforen der Pflichtschulen eine von Lehrenden und Erziehungsberechtigten, in den Schulgemeinschaftsausschüssen der mittleren und höheren Schulen sind auch Schülerinnen und Schüler vertreten.

Die Schulpartner haben Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Schulfreie Tage, Lehrplan, Klassengrößen, Stundenzahlen, Schulveranstaltungen können im Rahmen der Schulautonomie mitentschieden werden. Bei Leitungsfunktionen dürfen die Schulpartner nur eine Stellungnahme abgeben. Die Meinung der Elternvertreter ist im Unterrichtsministerium zwei- bis viermal pro Jahr gefragt. Dann wird der Elternbeirat, ein beratendes Gremium, von der Ministerin oder dem Minister einberufen. Beschickt wird das Gremium von den Bundesverbänden der Eltern- und Familienorganisationen.

Nicht gefragt werden die Schulpartner, ob sie mit Lehrerstreiks einverstanden sind. "Wir werden ja die Gewerkschaft auch nicht fragen, was wir machen dürfen", zeigt Theodor Saverschel, Vorsitzender des Bundesverbands der Elternvereine an mittleren und höheren Schulen Verständnis. Ganz anders reagiert der Pflichtschulelternverband. Besserer Kontakt zur Gewerkschaftsspitze wäre dort gefragt. Die Streikdrohung kommt bei Christian Morawek, dem Vorsitzenden des Elternverbands, gar nicht gut an: Eltern würden in Geiselhaft genommen, "das ist kein Meilenstein gelebter Schulpartnerschaft."

Würde an Pflichtschulen gestreikt, müssten Eltern ihre Kinder dennoch in die Schule schicken, sagt Morawek, da ja Schulpflicht bestehe. Die Schulbehörde hätte an Streiktagen für Betreuung zu sorgen. Morawek: "Eltern sollten auf Umsetzung der Betreuungspflicht bestehen." (jub, DER STANDARD, 22.11.2013)