Wien - Der Bundesrechnungshof hat nach stichprobenartigen Prüfungen der Finanzen von acht Städten - Bludenz, Eisenstadt, Hall in Tirol, Knittelfeld, Mistelbach, St.Veit, Stockerau und Wörgl - zum Teil grobe Mängel in deren Finanzgebarung aufgedeckt. Diese Untersuchung war die erste ihrer Art. Der Rechnungshof ist erst seit 2011 gesetzlich ermächtigt, auch kleinere Städte zu überprüfen.
In praktisch allen analysierten Gemeinden - allesamt Städte mit 10.000 bis 20.000 Einwohner - fehlten konkrete Hinweise über die tatsächliche finanzielle Lage. Die Schulden wurden - bis auf Mistelbach und Knittelfeld - überwiegend in ausgelagerten Unternehmungen der Gemeinden versteckt. "Teile der Gebarung wurden dem öffentlichen Haushalt entzogen", kritisiert der Rechnungshof. Einnahmen etwa von Kanalgebühren wurden verfassungsrechtlich nicht legal - weil es eine verbotene Querfinanzierung darstellt - ins Budget verschoben.
Doppeltes Gemeindebudget ausgelagert
Besonders krass ist die verzerrte Finanzlage laut Rechnungshof in der Tiroler Gemeinde Hall. Dort weist das offizielle Gemeindebudget im Jahr 2011 16,6 Millionen Euro Schulden aus, ausgelagert kommen aber nochmals 63 Millionen dazu. Ähnlich die "Finanzverschubgemeinde" St. Veit / Glan. 26 Millionen Euro stehen im Gemeindebudget, die doppelte Summe aber in ausgelagerten Gemeindebetrieben. Die Verbindlichkeiten sind durch Haftungen der Gemeinde besichert. Vorbildlich transparent war Bludenz, die den Schuldenstand der Gemeinde und die Belastungen der Beteiligungen in den Rechnungsabschluss der Gemeinde aufnahm.
Besonders kritisch beurteilt der Rechnungshof auch die neun Kanal- und Abwasserentsorgungsgesetze. Die Vollziehung obliegt den Gemeinden, und die heben völlig unterschiedliche Gebühren ein. Wobei Bludenz, Eisenstadt, Knittelfeld, Mistelbach und Stockerau die aus den Kanalgebühren lukrierten Überschüsse nicht, wie gesetzlich vorgesehen, für abwasserspezifische Investitionen verwendeten, sondern ins allgemeine Budget umleiteten.
Rechnungshofpräsident Josef Moser forderte vor dem Hintergrund der Expertisen seiner Prüfer, dass die Gemeinden und Städte zu rigoroser Transparenz ihrer Finanzgebarung angehalten werden müssten. (Walter Müller, DER STANDARD, 22.11.2013)