T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth: Gehen das Risiko einer neuen Auktion ein.

Foto: T-mobile

Jetzt ist es definitiv: T-Mobile Austria wird gegen das milliardenschwere Ergebnis der Frequenzauktion Beschwerde einlegen. Damit will der Mobilfunkanbieter eine möglichst rasche Neuauflage der Auktion "unter geordneten und fairen Bedingungen" erreichen, erklärte T-Mobile-Chef Andreas Bierwirth bei einem Pressegespräch am Montag.

Instransparente Auktionsgestaltung

Es ist eine ganze Latte an Punkten, die dem zweitgrößten österreichischen mobilen Netzbetreiber hinsichtlich der am 21. Oktober abgeschlossenen Versteigerung aufstoßen: Als wesentliche Gründe für die Beschwerde gab das Unternehmen eine intransparente Auktionsgestaltung, die zu überzogenen und dem Marktwert nicht entsprechenden Preisen geführt habe, schwerwiegende Verfahrensmängel vor und während der Auktion sowie die Beschneidung existierender Nutzungsrechte für T-Mobile-Frequenzen durch die Neuvergabe an. 

"Obwohl wir für T-Mobile die optimalen Frequenzen ersteigert haben, gehen wir das Risiko einer neuen Auktion ein. Denn die Folgen dieser Rekordpreise wären mittelfristig höhere Endverbraucherpreise und die Gefährdung von Arbeitsplätzen in der ganzen Branche", begründete Bierwirth den Schritt. Seiner Ansicht nach entsprechen die bei der Frequenzauktion im September erzielten Preise nicht den tatsächlichen Werten der versteigerten Frequenzen, vielmehr hätten die Mobilfunker aus Angst, ganz leer auszugehen und damit aus dem Markt gedrängt zu werden, den Wert der Unternehmen selbst geboten.

Zur Erinnerung: Insgesamt werden dem Staat aus der Neuvergabe der Mobilfunk-Frequenzen rund 2 Mrd. Euro zufließen - 1,03 Mrd. Euro bezahlt die teilstaatliche Telekom Austria, 654 Mio. Euro muss T-Mobile überweisen, 330 Mio. Euro kommen von "Drei" (Hutchison). Der tatsächliche Wert des gesamten versteigerten Spektrums betrage aber nur 400 bis 700 Mio. Euro, sagte Bierwirth.

Sechs Wochen Frist

Da es gegen die am 19. November 2013 zugestellten Bescheide des Auktionators Telekom-Control-Kommission (TKK)  kein ordentliches Rechtsmittel gibt, muss mit diesen Einwänden der Weg zum Verwaltungs- (VwGH) sowie zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschlagen werden. Dafür ist eine Frist von längstens sechs Wochen vorgesehen.

Bemängelt wird weiters, dass ungeachtet möglicher Beschwerden die Gebühren für die Frequenzen in Höhe von rund 654 Millionen Euro innerhalb von vier Wochen bezahlt werden müssten. Aufgrund der großen wirtschaftlichen Auswirkung einer solchen Zahlung wird T-Mobile beim Verwaltungsgerichtshof eine aufschiebende Wirkung beantragen. Sollte kein Aufschub gewährt werden, werde man versuchen eine Teilzahlung mit der Republik zu vereinbaren, erklärte Bierwirth. "Wir wollen zumindest erreichen, dass die Zahlungen erst dann fällig werden, wenn die jeweiligen Frequenzen auch tatsächlich genutzt werden können." Für Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz ist dies ab Rechtskraft des Bescheids der Fall, bei den 900 MHz- und 1800 MHz-Frequenzen erst 2016 sowie 2018.  

Verfahren könnte zwei Jahre dauern

Bierwirth geht davon aus, dass das Beschwerdeverfahren mindestens zwei Jahre dauern wird - was aber die Ausrollung der schnelleren Mobilfunk-Technik LTE an die Kunden nicht aufhalten werde. Er erwarte, dass man auch bei einer neuen Ausschreibung "das bekommen würde, was wir brauchen, und dass es keine Leerinvestition war".

Die Beschwerde wieder zurückzuziehen sei juristisch zwar möglich, das werde aber nicht passieren, heißt es von T-Mobile. Die Überlegung, dass die Beschwerde vor allem als Verhandlungsmasse dafür dienen könnte, um den hohen Frequenzpreis teilweise in Form von großzügigen Förderungen für den Breitband-Ausbau wieder zurückzubekommen, weist Bierwirth zurück. Er appellierte dennoch an die Regierung, das vor und auch unmittelbar nach der Auktion abgegebene Versprechen einer Breitband-Förderung in Höhe des halben Auktionserlöses einzuhalten und das Geld nicht anderweitig zu verwenden.

Massive Kritik an der Frequenzauktion haben auch Telekom und Drei, ob sie tatsächlich Beschwerde einlegen werden, halten sie sich aber noch offen.(red, APA, derStandard.at, 25.11.2013)