Wien - Wolf Theiss gewinnt den Fall einer in Medienberichten als Prostituierte bezeichneten 22-jährigen slowakischen Studentin. Ihr Facebook-Foto war fälschlicherweise von österreichischen Tageszeitungen verwendet worden. DER STANDARD berichtete. Die Medien berichteten über die Ermordung einer anderen Slowakin mit gleichem Namen, die im August 2010 in Wien aufgefunden wurde und als Prostituierte tätig gewesen sein soll. Das Facebook-Foto der falschen Lucia R. erschien in der "Krone", im "Kurier", in "Österreich" und in "Heute", außerdem auf den Internetseiten von "Österreich", "Heute" und "Kurier". Die Zeitungen veröffentlichten das Foto mit Bildunterschriften, die Frau R. als "Callgirl" und "tote Prostituierte" bezeichneten.
Entschädigungsforderungen
Wolf Theiss nahm sich des Falls an und machte gegen drei Tageszeitungen ("Heute", "Krone" und "Österreich") Entschädigungsforderungen geltend, wobei die Ansprüche auf üble Nachrede und Bloßstellung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gestützt wurden. Frau R. wurden Entschädigungen zugesprochen, allerdings mit der ausschließlichen Begründung der üblen Nachrede, DER STANDARD berichtete.
Auch das Rechtsmittelgericht sah das Recht auf Privatsphäre nicht verletzt, weil die Tatsache, ob jemand als Prostituierte tätig ist, nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffe. Dass Frau R. diese Tätigkeit niemals ausgeübt hat, war für das Oberlandesgericht Wien unerheblich.
OGH: Prostitution betrifft auch höchtpersönlichen Lebensbereich
Frau R. habe gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel mehr erheben können, die Generalprokuratur erhob aber Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vor dem Obersten Gerichtshof. Laut Wolf Theiss erkannte dieser jetzt "dass Prostitution nicht nur ein Beruf ist, sondern auch den höchtpersönlichen Lebensbereich betrifft, der geschützt ist und auch von Medien respektiert werden muss".
"Genugtuung"
"Dieser Fall weckte bereits bei Bekanntwerden verstärktes Interesse bei den österreichischen Medien. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für ethischen Journalismus. Niemand kann rückgängig machen, was gestern in der Zeitung stand. Die erzielten Entschädigungen für Frau R. und das Erkenntis des OGH sind zumindest eine gewisse Genugtuung für unsere Mandantin", kommentiert Birgit Kraml die Entscheidung, sie ist bei Wolf Theiss für Mandantin Lucia R. zuständig. (red, derStandard.at, 25.11.2013)