Wien - Seit Jahren wird der hohe bürokratische Aufwand für die Inanspruchnahme von EU-Regionalfördermitteln kritisiert. In Österreich kommt laut einem Rechnungshofbericht zur Förderperiode 2007-2013 erschwerend hinzu, dass 37 Stellen für die Vergabe von Förderungen zuständig sind. Auch habe die gesetzliche Umsetzung einer neuen EU-Regelung zur Verwaltungsvereinfachung über ein Jahr gedauert.

Das "historisch gewachsene und komplexe System" von 37 Förderstellen mit 69 Förderrichtlinien sei von einer freiwilligen und informellen Kooperation untereinander geprägt, heißt es in dem RH-Bericht. Die formalen EU-Anforderungen an die nationalen Verwaltungs- und Kontrollsysteme "erhöhten Komplexität und Aufwand weiter". Vor diesem Hintergrund habe sich die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) im November 2012 für die Errichtung einer gemeinsamen Verwaltungsbehörde für die EU-Förderperiode 2014-2020 ausgesprochen.

Insgesamt waren für Österreich während der Förderperiode 1,46 Milliarden Euro für die Kohäsions- und Strukturpolitik reserviert. Laut RH lag das tatsächliche Bewilligungsvolumen während der ersten sechs Jahre "merkbar" unter den rechnerischen Jahrestranchen. Dies machte "intensive Anstrengungen zur Vermeidung einer automatischen Mittelaufhebung durch die Europäische Kommission" erforderlich.

Hoher Aufwand für Förderungsempfänger

Aus Sicht der Förderungsempfänger sind EU-Projekte "aufwändiger als die Abwicklung vergleichbarer, national geförderter Projekte". Konkret geht es etwa um die Häufigkeit und Genauigkeit von Zeitaufzeichnungen zur Feststellung der genauen Personalkosten. Auch habe die EU-Kommission die Personalressourcen der österreichischen Prüfbehörde für die Abwicklung der Regionalförderprogramme als "nicht ausreichend" eingestuft, und wegen Mängeln bei zwei Projekten die Zahlungen von Mai bis Juli 2012 komplett gestoppt.

Die von der EU-Kommission im Mai 2009 geschaffene Möglichkeit, die Personalkosten auch anhand von Pauschalsätzen zu berechnen, sei in Österreich aber erst im September 2010 rechtlich umgesetzt worden, schreibt der Rechnungshof. In den konkret geprüften Ländern Vorarlberg, Salzburg und Burgenland seien in der Folge bei über 50 Prozent der dafür geeigneten Projekte Kostenpauschalen eingesetzt worden.

Der Rechnungshof beklagt in dem Bericht auch "Widersprüche zwischen Rechtsvorschriften und legistische Mängel", die zu "Rechtsunsicherheit" beigetragen hätten. Auch hätten Doppelförderungen nicht ausgeschlossen werden können, weil Förderungsnehmer dem staatlichen Forschungsförderungsfonds (FFG) keine entsprechenden Angaben gemacht hätten. Kritisch wird auch die Förderung von Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten gesehen, da es sich dabei in bestimmten Fällen um eine "mögliche Umgehung der geltenden EU-Beihilfevorschriften" handelte.

Insgesamt stellten die RH-Prüfer fest, dass die EU-Fördermittel österreichweit eher für konventionelle und weniger personalintensive Projekte eingesetzt worden seien, "da die Umsetzung von innovativen Projekten (...) als risikobehaftet im Hinblick auf Abwicklungsfehler galt". (APA, 28.11.2013)