Rom - Auch nach dem Ausschluss von Italiens rechtskräftig verurteilter Ex-Premier Silvio Berlusconi aus dem Parlament, suchen seine Anhänger weiter nach Wegen, um seine Immunität zu retten. Der 77-jährige TV-König gibt sich nicht geschlagen und überlegt jetzt, im kommenden Jahr mit einer Kandidatur im Ausland ins EU-Parlament in Straßburg zu gelangen, berichteten Medien am Freitag.

Damit könnte er die parlamentarische Immunität zurückgewinnen, die er als Folge seiner Verurteilung wegen Steuerbetrugs verloren hat, wie die Tageszeitung "La Stampa" am Freitag schrieb. Im Ausland würde das in Italien seit Ende 2012 geltende Anti-Korruptionsgesetz "Severino" nämlich nicht greifen, wonach rechtskräftig verurteilte Parlamentarier ihr Mandat abgeben müssen und nicht mehr kandidieren dürfen.

Kanditatur in Estland

In den vergangenen Monaten waren Gerüchte kursiert, nach denen Berlusconi mithilfe des befreundeten Geschäftsmannes Ernesto Preatoni eine Kandidatur in Estland einreichen könnte. Preatoni unterhält in Estland eine Zentrale für sein Immobilien-Imperium Domina und ist in der Touristikbranche aktiv. Laut Berlusconis Vertrauten wäre es für Preatoni "ein Kinderspiel" eine Wahlliste aufzubauen und die Kandidatur des Medienunternehmers für das EU-Parlament einzureichen.

Eine Kandidatur in einem baltischen Land wäre für einen Italiener nicht präzedenzlos. Der italienische Starjournalist Giulietto Chiesa hatte 2009 in Lettland für die EU-Parlamentswahlen im Rahmen der Liste "Für die Menschenrechte in einem vereinten Lettland" kandidiert. Dabei handelt es sich um eine Wahlliste der russischen Minderheit in Lettland. Chiesa verfehlte den Sprung ins Parlament, da die Wahlliste nur eine einzige Abgeordneten nach Straßburg entsendete.

Berlusconi war am 1. August rechtskräftig wegen Steuerbetrugs bei seinem Medienkonzern Mediaset verurteilt worden. Seine Anhänger argumentierten, dass das sogenannte Severino-Gesetz von 2012, wonach jeder zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilte Politiker sein Mandat verliert, nicht auf frühere Delikte anwendbar sei. Doch der Senat stimmte am Mittwoch mehrheitlich für den Ausschluss des Mailänder Großunternehmers. (APA, 29.11.2013)