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In der Nähe der Nationalversammlung demonstrierten etwa 150 Prostituierte gegen das Vorhaben. "Ihr schlaft mit uns, ihr stimmt gegen uns", riefen sie.

Foto: REUTERS/Charles Platiau

Paris - Die französische Nationalversammlung hat am Freitagabend für die Bestrafung von Freiern gestimmt. Die Abgeordneten votierten per Handzeichen für die zentrale Bestimmung des umstrittenen Gesetzes zur Prostitution. Das gesamte Gesetz, das von Mandataren von Regierung und Opposition gemeinsam eingebracht worden war, wird am Mittwoch zur Abstimmung gestellt. Dann muss noch der Senat dem Text zustimmen.

Bei einem Vergehen ist eine Geldstrafe wegen des Kaufs sexueller Dienstleistungen von 1.500 Euro vorgesehen, im Wiederholungsfall sieht das Gesetz für Freier eine Strafe von 3.750 Euro vor. Als Alternative oder Ergänzung zu einer Geldstrafe können auch Kurse zur "Sensibilisierung" der Männer angeordnet werden. Zugleich stimmten die Abgeordneten am Freitagabend dafür, den auf die Prostituierten zielenden Straftatbestand des "Kundenfangs" abzuschaffen, der die Frauen mit zwei Monaten Gefängnis bedroht, wenn sie öffentlich um Freier werben.

Legale Prostitution

Die Abgeordneten stimmten außerdem für Unterstützungsmaßnahmen für Frauen, die die Prostitution verlassen wollen. Dafür sollen jährlich 20 Millionen Euro bereitgestellt werden. Ausländische Prostituierte, die die Unterstützung in Anspruch nehmen, erhalten gemäß dem neuen Gesetz eine sechsmonatige Aufenthaltserlaubnis, die erneuert werden kann. Durch das Gesetz soll Prostitution, die derzeit in Frankreich legal ist, eingedämmt werden.

Der Text hatte in den vergangenen Wochen eine heftige öffentliche Debatte in Frankreich ausgelöst, auch weil sich zahlreiche Prominente wie die Schauspielerin Catherine Deneuve gegen eine Bestrafung der Freier wandten. In Frankreich wird die Zahl der Prostituierten auf mindestens 20.000 geschätzt. Davon kommen 80 bis 90 Prozent aus dem Ausland, vor allem aus Osteuropa, Afrika, China oder Lateinamerika. Viele Frauen sind Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution.(APA, 29.11.20013)