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Auch nach der Gesetzesnovelle in Österreich kaum realisierbar: Automatische Paketzustellung mit Drohnen.

 Geht es nach der Vision des Online-Handelsriesen Amazon, so könnten in vier bis fünf Jahren die ersten Drohnen abheben, um Pakete zu den Kunden zu befördern. Eine Idee, die sich angesichts der steigenden Popularität von Quadcoptern und anderen ferngesteuerten und autonomen Fluggeräten nicht mehr all zu abwegig anhört.

Je nach Land würden sich für einen Einsatz von Flugdrohnen als Zusteller jedoch unterschiedliche rechtliche Hürden ergeben. Der WebStandard hat sich bei der österreichischen Gesellschaft für zivile Luftfahrt, AustroControl, erkundigt, ob Amazons Vision in Österreich wirklich werden könnte.

Spielzeug, Flugmodelle, unbemannte Fluggeräte

Ab 1. Januar 2014 tritt in Österreich eine Novelle des Luftfahrtgesetzes in Kraft, welches auch diesen Bereich besser abdeckt. Was mit welchen Drohnen wo gemacht werden darf, hängt von Größe, Einsatzzweck und Einsatzgebiet ab.

Grundsätzlich gilt jedes Luftfahrtgerät, dessen Bewegungenergie maximal 79 Joule aufweist als Spielzeug und fällt nicht unter das Luftfahrtgesetz. Darüber hinaus kennt das Gesetz Flugmodelle – etwa ferngesteuerte Flieger und Helikopter, deren Zweck ausschließlich im Fliegen besteht und "unbemannte Luftfahrzeuge in zwei Klassen. Letzteres ist für den Einsatz von Drohnen besonders relevant.

Maximal 500 Meter Reichweite mit Sichtkontakt

Im Falle von Amazon würde es sich nach Einschätzung der AustroControl um unbemannte Fluggeräte der Klasse 1 handeln. Diese müssen zugelassen und genehmigt werden, wobei für die Entscheidung und etwaige Auflagen die technische Ausstattung der Drohne, Kompetenz des Piloten als auch die Besiedelungsdichte des Fluggebiets berücksichtigt werden.

Nach erfolgreicher Genehmigung kann ein solches Fluggerät anschließend vom Piloten in einem Umkreis von höchstens 500 Meter und einer maximalen Flughöhe von 150 Meter betrieben werden. Allerdings mit einer wesentlichen Einschränkung, die laut AustroControl aufgrund von Sicherheitsbedenken festgelegt wurde.

Der Drohnenflug darf nur unter Sichtkontakt des Piloten erfolgen. Automatisch terminisierte Zustellungen von autonom fliegenden Oktokoptern sind laut Gesetz somit nicht möglich. Für Amazons Lieferidee sieht es aktuell also schlecht aus.

Europaweite Vereinheitlichung angestrebt

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Zum Einen werden bis zur Realisierung des Konzepts noch einige Jahre verstreichen und zum Anderen gibt es laut AustroControl "auf europäischer Ebene Bestrebungen, einheitliche Regelungen" zu schaffen. (gpi, derStandard.at, 02.12.2013)