Klagenfurt - Eine Asylwerberin aus Kamerun hat eine Klage gegen das Land Kärnten gewonnen. Die 35-jährige Frau hatte zwei abschlägige Asylbescheide erhalten und war samt ihrem Baby im heurigen Jänner vom Kärntner Flüchtlingsreferat aus der Grundversorgung geworfen worden. Die Frau konnte mit ihrem Kind allerdings nicht abgeschoben werden, da bis heute die Heimreisezertifikate fehlen. Völlig mittellos, ohne Verpflegung und ohne Krankenversicherung für sie und ihr Kind musste sie schließlich auch noch aus ihrer Wohnung ausziehen. Diese war ihr ebenfalls vom Land zur Verfügung gestellt worden. Sie kam samt Baby bei einem Freund unter, sonst wären beide in der Obdachlosigkeit gelandet.

Land beruft gegen Asylwerberin

Anwalt Ronald Frühwirth von der Grazer Anwaltskanzlei Kocher&Bucher erwirkte daraufhin im August eine einstweilige Verfügung. Demnach musste das Land der abgewiesenen Asylwerberin die Grundversorgungsleistungen weiter gewähren, weil sie eben derzeit nicht abschiebbar ist. Doch der Anwalt des Landes Kärnten, Hanno Burger-Scheidlin, habe gegen die einstweilige Verfügung berufen, erzählt Frühwirth dem STANDARD. In der Vorwoche hat nun das Landesgericht Klagenfurt entschieden, dass der Afrikanerin die Grundversorgung - auch nachträglich zusteht.

Doch das Land Kärnten will auch gegen dieses Urteil berufen und nötigenfalls bis zum Obersten Gerichtshof gehen. "Es geht darum, Rechtssicherheit für alle zu schaffen, denn es könnte ja weitere Klagen von Asylwerbern geben", sagt Andreas Schäfermeier, Sprecher von Flüchtlingsreferent Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) auf Standard-Nachfrage. Die Frau würde die Grundversorgung jetzt ohnehin erhalten.

"Diese Haltung verstehe ich nicht", so Frühwirth: "Der Einspruch dürfte kaum Chancen haben, denn das Oberlandesgericht hat ja auch die einstweilige Verfügung bestätigt." Das Land Kärnten würde sich in diesem Fall geradezu "zynisch" verhalten, meint Anwalt Frühwirth. So habe das Land, vertreten durch die Leiterin des Flüchtlingsreferates Barbara Payer, vor Prozessbeginn von der Frau einen Prozesskosten-Sicherungsbeitrag von 6000 Euro verlangt - weil man nicht sicher sein könne, dass die Asylwerberin den Prozess gegen das Land gewinnen werde. "Daraufhin hat unsere Kanzlei die Vertretung kostenlos übernommen", so Frühwirth. (stein, DER STANDARD, 5.12.2013)