Salzburg/Wien - Aus dem Menschenrecht Asyl sei ein unmenschliches, willkürliches Glücksspiel geworden, kritisiert der Salzburger Flüchtlingsanwalt Gerhard Mory anlässlich des Tages der Menschenrechte am Dienstag.

Eine entscheidende Rolle, ob einem Flüchtling Asyl gewährt werde, spiele meist der erste Beamte, der einen Akt in die Hände bekomme, sagt Mory. Die Frage sei, ob er liberal eingestellt ist, ein Gespür für Menschenrechte und die Schutzbedürftigkeit habe oder nicht. "Asyl ist in Österreich ein Glückspiel."

"Unmenschlichkeit" in Linz

Besonders auffällig ist für Mory die Außenstelle des Asylgerichtshofes in Linz, wo eine "Kumulierung der Unmenschlichkeit" festzustellen sei. In Linz gebe es eine "Ansammlung von Richtern, die das Asylrecht so restriktiv handhaben, dass nichts davon übrig bleibt", sagt Mory. Die Schwelle für Schutzbedürftigkeit würde zu hoch angesetzt werden. Als Beispiel nannte der Asylanwalt einen Jesiden aus dem Westirak, der vor der Abschiebung stehe. Trotz eines Gutachtens, das bescheinige, dass der Mann - der einer religiösen Minderheit der Kurden angehört - in seiner Heimat nicht von A nach B fahren könne, ohne sein Leben zu riskieren, wurde sein Antrag abgelehnt.

Auch die Reform des Asylwesens ab 1. Jänner mit der Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl sowie des Bundesverwaltungsgerichtshofes als Berufungsinstanz werde nichts ändern, befürchtet Mory. Sämtliche Entscheidungen würden auf erster Ebene von einem einzigen Beamten getroffen werden. "Hier wird viel dem Zufall überlassen", kritisiert der Anwalt.

Beim Bundesverwaltungsgericht sieht Mory die Gefahr, dass "das eine Durchwinkstation negativer erstinstanzlicher Bescheide wird". Wenn in erster Instanz ein wasserdichter Bescheid erlassen worden sei, dann werde das "Überprüfungsgericht" nur feststellen, dass ein ordentliches Verfahren durchgeführt worden sei, "egal, ob es die richtige Entscheidung war", befürchtet Mory. Zudem stelle sich die Frage, welche Richter eingesetzt werden. "Eine hohe Anerkennungsquote ist sicher kein Kriterium." Sei ein Richter zu liberal, berge das die Gefahr, nicht übernommen zu werden, meint der Anwalt.

Ohne Rücksicht auf Konsequenzen

Als weiteren Brennpunkt in Menschenrechtsfragen sieht Mory das Zuständigkeitsproblem innerhalb der EU: Die restriktive Durchsetzung der Dublin-II-Verordnung verteile Asylwerber ungerecht an die Staaten an den Außengrenzen der EU. Ein aktuelles Beispiel sei eine syrische Frau, die mit ihren beiden Kindern vermutlich zurück nach Italien muss, obwohl zu befürchten sei, dass sie dort auf der Straße lande. "Menschlichkeit oder besondere Schutzbedürftigkeit spielen keine Rolle. Es wird gnadenlos zurückgeschoben, ohne Rücksicht auf Konsequenzen", kritisiert der Anwalt. Das System in Griechenland, Italien und Malta etwa sei "hoffnungslos überlastet" und eine Abschiebung in diese Länder nach Artikel 3 der Menschenrechtskonvention nicht haltbar, betont Mory.

Auch NGOs plädierten am Montag für ein solidarisches Asylsystem in Europa. "Das Sterben von Menschen an den Grenzen ist keineswegs ein Unglücksfall, sondern eine perfide, tödliche Strategie", sagte Elias Bierdel von Borderline Europe. Europas Regierungen würden "allenfalls auf äußersten Widerstand Menschenrechte wie Gnadenrechte gewähren".

Ausgleichszahlungen

Alexander Pollak, Sprecher von SOS Mitmensch, bekräftigte erneut seine Forderung nach einem Bonus-Malus-System, das Ausgleichszahlungen für Länder, die überproportional viele Flüchtlinge aufnehmen und Kompensationszahlungen für jene, die unter den Quoten bleiben, vorsieht.

Ein breites Bündnis von Organisationen ruft am Dienstag ab 17 Uhr in Wien zu einer Demo "gegen das Sterben an den Grenzen auf". Treffpunkt ist gegenüber dem Haus der EU in der Wipplinger Straße. (Stefanie Ruep, DER STANDARD, 10.12.2013)