Die Wiener Ärztekammer macht weiter gegen die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) mobil. In einer am Dienstagabend verabschiedeten Resolution fordert sie Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) auf, bei der noch ausstehenden ELGA-Verordnung für Verfassungskonformität zu sorgen. Den Patienten rät die Kammer, ab Jänner die Widerspruchsmöglichkeit gegen ELGA zu nutzen.

In dem Verordnungsentwurf, deren Begutachtungsfrist Ende November abgelaufen ist, ist unter anderem geregelt, dass die Widerspruchsstelle zum sogenannten Opt-out aus der ELGA beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger angesiedelt wird. Die Patientenanwaltschaften der Länder sollen für das Gesundheitsministerium die Aufgabe als Ombudsstelle übernehmen.

Datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme

Die Kammer sieht hier datenschutz- und verfassungsrechtliche Probleme und beruft sich auf ein Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer. Sowohl für die Delegierung an den Hauptverband als auch an die Patientenanwaltschaften fehle die gesetzliche Grundlage, argumentiert dieser.

Analoge Bedenken zur Ombudsstelle hat kürzlich auch der Datenschutzrat geäußert. Die Rechtsanwaltskammer wiederum kritisierte, dass in der Verordnung keine Zuständigkeit für die Umsetzung eines Widerrufs durch die Patienten enthalten sei.

Im Gesundheitsministerium versicherte man am Mittwoch auf APA-Anfrage, rechtzeitig zum Start der ELGA-Widerspruchsstelle mit Jahresbeginn 2014 für eine verfassungskonforme Regelung sorgen zu wollen. Bei der Ombudsstelle hat das Ministerium mehr Zeit, sie soll erst im zweiten Halbjahr 2014 kommen. (APA, 11.12.2013)