Wien - Mit Artikeln über jene Flüchtlinge, die im Wiener Servitenkloster gelebt haben, hätten "Kronen Zeitung" und "krone.at" den Ehrenkodex der österreichischen Presse verletzt. Der Presserat beklagte am Freitag mangelnde Genauigkeit der Recherche sowie die Missachtung des Persönlichkeitsrechtes der betroffenen Personen. Die selbstständigen Verfahren wurden aufgrund von Lesermitteilungen eingeleitet.

Unter anderem seien drei Flüchtlinge als Köpfe einer großen Schlepperorganisation dargestellt worden, was dem Presserat zufolge "durch eine entsprechend genaue Recherche abgesichert werden" hätte müssen. Auch bei Behauptungen über das angeblich brutale Vorgehen einiger Betroffener vermisse man einen Gegencheck, womit die Artikel "nicht den Grundsätzen einer gewissenhaften und korrekten Recherche" entspreche.

Persönlichkeitsschutz missachtet, Unschuldsvermutung verletzt

Weiters sei der Eindruck erweckt worden, dass es sich um Personen handle, "die schwere Straftaten begangen, andere Flüchtlinge misshandelt und davon finanziell enorm profitiert" hätten. Die tatsächlichen Ermittlungen seien allerdings auf "untergeordnete Hilfstätigkeiten" beschränkt gewesen, womit der Presserat den "Persönlichkeitsschutz der betroffenen Flüchtlinge missachtet und das Prinzip der Unschuldsvermutung verletzt" sieht.

Darüber hinaus hat sich der Presserat auch mit einer Kolumne von "Krone"-Postler Michael Jeannee beschäftigt, in der es ebenfalls um die Flüchtlinge aus dem Servitenkloster ging. Darin sei von "knallharten Beweisen" gegen die Betroffenen die Rede und werde erklärt, dass die Zeit reif sei, "mit Gesindel, das den Begriff Asylwerber in den Dreck zieht, aufzuräumen". Auch diese Behauptungen sind aufgrund mangelnder Recherche und Verstoßes gegen die Unschuldsvermutung für den Senat mit dem Ehrenkodex unvereinbar.

Von der Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben, hätten die Medieninhaber von "Kronen Zeitung" und "krone.at" nicht Gebrauch gemacht. Die "Krone" ist bis dato nicht Mitglied im Presserat. (APA, 13.12.2013)