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Drei Jahre war der Angeklagte spielsüchtig.

Foto: APA/Hochmuth

Wien – "Die Spielsucht ist bösartig und tückisch und kommt immer wieder", verrät Richterin Christina Salzborn Sinisa J., der wegen Betrugs und "Gebrauchs fremder Ausweise" vor ihr sitzt.

Sein Bruder hat ihn vor Gericht gebracht. Um sich selbst zu schützen. Denn als immer mehr Mahnungen von Banken und Mobilfunkfirmen ins Haus flatterten, erkannte Valentin J., dass der Bruder seinen Ausweis verwendet hatte, um Verträge abzuschließen. Knapp 12.000 Euro wollen die Gläubiger, der Angeklagte hat 30.000 Euro Schulden.

25 Jahre ist er alt, just am Tag seines Prozesses hat er Geburtstag. Geknickt sitzt er vor Salzborn und gesteht alles. Dass er zwischen Jänner und Ende Februar Konten eröffnet und überzogen und Handys, die er bei Vertragsabschluss bekommen hatte, so schnell wie möglich verkauft hat.

Schuldentilgung und Automatenspiel

"Was haben Sie mit dem Geld gemacht?", will die Richterin wissen. "Mit der Hälfte habe ich Schulden gezahlt, mit der anderen an Automaten gespielt." "Wo es ziemlich schnell weg war", stellt Salzborn trocken fest.

Seit drei Jahren sei er spielsüchtig, sagt J., begonnen habe er noch während seiner Ausbildung. "Ich habe daneben Teilzeit gearbeitet und mit Fußballspielen etwas dazu verdient. Dann habe ich angefangen, mir etwas auszuborgen." Seine Eltern, bei denen er wohnt, hätten nichts bemerkt. Offenbar auch nicht, dass er im Februar schon zu drei Monaten bedingt verurteilt worden ist. Erst die Anzeige des Bruders änderte das. "Das war die Krönung", sagt der Angeklagte. "Oder die Rettung", bietet ihm Salzborn eine andere Sichtweise.

"Absolut fatal"

Im Mai begann J. eine Gruppentherapie gegen Spielsucht, die er sechs Monate besuchte, seit Anfang Dezember hat er Arbeit, die ihm 1600 Euro brutto bringt. Sein Pflichtverteidiger Michael Sruc appeliert daher an das Gericht, die bedingte Strafe nicht zu widerrufen. Eine Haft wäre "absolut fatal und würde seinen weiteren Lebensweg zerstören".

Ob er eine Weisung für eine weitere Therapie akzeptieren würde? "Aus meiner Sicht reicht es", windet sich der Angeklagte. "Ich habe damit abgeschlossen. Wenn man sich den Tag so konstruiert, dass man keine Zeit hat, geht es schon", ist der junge Mann überzeugt. Salzborn nicht: "Ich habe schon erlebt, dass jemand eine Million Euro verspielt hat und dazwischen dreimal sicher war, dass er geheilt ist."

Psychiatrisches Gutachten

Verteidiger Sruc stellt schließlich den Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten, da sein Mandant wegen der Sucht zurechnungsunfähig gewesen sein soll. Die Richterin fragt J. direkt: "Glauben Sie, dass sie zurechnungsunfähig waren?" "Ganz ehrlich? Ja." "Über sechs Wochen lang?" "Ja." Salzborn gibt dem Antrag statt, daher wird vertagt. "Alles Gute zum Geburtstag und einen guten Rutsch", wünscht sie dem Angeklagten am Ende. (Michael Möseneder, DER STANDARD, 31.12.2013)