Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen in
Deutschland sollen einem Zeitungsbericht zufolge künftig ihren
freiwilligen Mitgliedern Teilkasko-Tarife und Beitragsrückzahlungen
anbieten dürfen. Damit sollten die gut Verdienenden, die freiwillig
Mitglied in der gesetzlichen Kasse sind, von einem Wechsel in eine
Privatversicherung abgehalten werden.
Dies sehe der Rohentwurf zur Gesundheitsreform aus dem Berliner
Gesundheitsministerium vor, der aber mit der politischen Leitung noch
nicht endgültig abgestimmt sei, berichtete die "Frankfurter
Rundschau" am Montag. Der Entwurf sehe auch vor, dass
Kassenpatienten, die sich gesundheitsbewusst verhalten, von der
geplanten Praxisgebühr und Arznei-Zuzahlungen befreit werden könnten.
Wer profitiert
Die Zeitung berichtete, die gesetzlichen Kassen sollten dem
Entwurf zufolge den freiwillig Versicherten die in einem Kalenderjahr
keine Leistungen in Anspruch genommen hätten, einen Teil der Beiträge
erstatten. Von der mit der höheren Eigenleistung verbundenen
Beitragsermäßigung solle dabei nur der Arbeitnehmer, nicht aber der
Arbeitgeber profitieren. Ähnliche Regelungen bieten derzeit schon die
privaten Kassen an.
Einen neuen "Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten" sollten die
Kassen künftig auch Pflicht-Mitgliedern gewähren dürfen, hieß es
weiter. Voraussetzung dafür seien etwa der regelmäßige Gang zu
Maßnahmen zur Krankheits-Früherkennung, die Teilnahme an einem
Präventionsprogramm oder die Einschreibung in ein Hausarztmodell oder
besonderes Chroniker-Programm. Dabei solle die Kasse bei der
Gestaltung der Bonus-Lösung frei sein und auch eine gänzliche
Befreiung von Zuzahlungen solle möglich sein. Bisher ist vorgesehen,
dass bei der Reform aus dem Hause von Gesundheitsministerin Ulla
Schmidt (SPD) künftig bei jedem Arzt- und Zahnarztbesuch zehn Euro
zahlen müssen. Durch die Reform sollen unter anderem die
Beitragssätze zu den Krankenkassen gesenkt werden.
(APA/Reuters)