Laut Böhmdorfer müsse man bedenken, wie die Reputation des Wirtschaftsstandortes unter Insiderhandel leiden könne. Die Voestalpine-Aktionäre hätten jedenfalls die Möglichkeit, eine aktienrechtliche Sonderprüfung zu beantragen. Diese müsse von der Hauptversammlung beschlossen werden. Sollte die Prüfung der Vorgänge bei der Geschäftsführung abgelehnt werden, könnten 10 Prozent der Aktionäre sie bei Gericht beantragen. In diesem Fall komme es auf die Verdachtslage an, heißt es weiter.
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Höhere Strafen für Insiderhandel
Justizminister Böhmdorfer will angesichts der Causa Struzl den Strafrahmen drastisch verschärfen - Bis zu zehn Jahre Haft seien vorstellbar