Justizminister Böhmdorfer will angesichts der Causa Struzl den Strafrahmen drastisch verschärfen - Bis zu zehn Jahre Haft seien vorstellbar
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Böhmdorfer: Fünf bis zehn Jahre Haft für Insiderhandel.
Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer überlegt, den
Strafrahmen für Insiderhandel drastisch zu verschärfen. Das berichtet das Ö1-Morgenjournal. Derzeit werden nach
dem Paragraphen 48a des Börsengesetzes bis zu zwei Jahre Haft oder
360 Tagessätze Geldstrafe angedroht. Dies sei im Vergleich zu anderen
Industriestaaten sehr gering. Böhmdorfer könne sich vorstellen, die
Strafen in Österreich je nach Ausmaß des Schadens auf 5 bis 10 Jahre
- also wie beim schweren Betrug - zu erhöhen, heißt es.
Laut Böhmdorfer müsse man bedenken, wie die Reputation des
Wirtschaftsstandortes unter Insiderhandel leiden könne. Die
Voestalpine-Aktionäre hätten jedenfalls die Möglichkeit, eine
aktienrechtliche Sonderprüfung zu beantragen. Diese müsse von der
Hauptversammlung beschlossen werden. Sollte die Prüfung der Vorgänge
bei der Geschäftsführung abgelehnt werden, könnten 10 Prozent der
Aktionäre sie bei Gericht beantragen. In diesem Fall komme es auf die
Verdachtslage an, heißt es weiter.
Die EU-Richtlinie in Sachen Insiderhandel soll jedenfalls rasch
und konsequent umgesetzt werden.(red/APA)
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