STANDARD-User und -Redakteure schreiben ein EU-Lexikon. Hier können Sie Ihre Fragen posten: Was Sie immer schon über die EU wissen wollten.

Foto: maria von usslar

Im Mai finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Doch worum geht es in der Europäischen Union abseits von Sonnenscheinrichtlinie und der Gurkenkrümmung, die zwar 2009 außer Kraft getreten ist, aber immer noch als Legende kursiert? Leserinnen und Leser posten im Forum auf derStandard.at Fragen, DER STANDARD antwortet. Den Anfang macht Alexandra Föderl-Schmid. Die STANDARD-Chefredakteurin beantwortet Fragen von Poster "Vormund von Peter W1" und "Tiger00": Warum kann das Parlament nicht unbeschränkt Gesetzesinitiativen machen? Wie entstehen eigentlich EU-Gesetze?

Das Europäische Parlament hat kein eigenes Initiativrecht, Vorschläge für Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, Entscheidungen) auf EU-Ebene zu machen. In Österreich können dagegen etwa mindestens fünf Abgeordnete des Nationalrates einen Initiativantrag einbringen. Auf EU-Ebene kommen diese Initiativen nur von der EU-Kommission, die dann von den beiden gesetzgebenden Institutionen - dem direkt gewählten Parlament und dem aus Vertretern der Mitgliedsstaaten bestehenden Rat - abgeändert, beschlossen oder auch verworfen werden können. In den meisten Fällen kommt das im Vertrag von Lissabon vorgesehene ordentliche Gesetzgebungsverfahren zur Anwendung (Artikel 294), das eine gleichberechtige Verabschiedung der Gesetzesinitiativen durch EU-Parlament und Rat vorsieht. Mit dem Vertrag von Lissabon war eine Aufwertung des EU-Parlaments verbunden.

Häufig einigen sich Rat und Parlament schon in erster Lesung auf Änderungen. Wenn sich der Rat und das Parlament nicht einigen können, findet eine zweite Lesung statt. Konnte weiter kein Konsens gefunden werden, können sich Rat und Parlament in dritter Lesung auf die Einsetzung eines Vermittlungsausschusses einigen. Sowohl der Rat als auch das Parlament können den Vorschlag in dieser letzten Lesung auch ablehnen.

Auch um den hohen Zeitaufwand dieses Verfahrens zu umgehen, werden jedoch immer mehr Gesetzesvorschläge im sogenannten Trilogverfahren verhandelt, um bereits in erster Lesung beschlossen werden zu können: zwischen 2004 und 2009 etwa traf dies auf 72 Prozent aller Gesetzesentwürfe zu, im Vergleich zu 33 Prozent zwischen 1999 und 2004.

Nach Artikel 225 des AEU-Vertrags (Vertrags über die Arbeitsweise der Union) kann das EU-Parlament die Kommission zur Vorlegung eines Gesetzesentwurfes auffordern. In einer verbindlichen Erklärung aus dem Jahr 2010 haben sich die Parlamentarier mit der Kommission geeinigt, dass in dem Fall die Kommission prinzipiell innerhalb von zwölf Monaten einen Gesetzesentwurf vorlegen muss. Will sie der Aufforderung nicht nachkommen, muss innerhalb von drei Monaten eine Begründung dafür erfolgen. Somit hat das EU-Parlament inzwischen ein zumindest eingeschränktes Initiativrecht. (Alexandra Föderl-Schmid, derStandard.at, 1.1.2013)