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Ab Herbst wird die elektronische Gesundheitsakte in der Praxis erprobt. Schon jetzt können Patienten bekunden, dass sie dabei nicht mitmachen wollen.
Wien - Es braucht nicht viel. Eine digitale Signatur auf dem Handy oder eine Bürgerkarte, ein paar Mausklicks - und schon ist die ganz persönliche Beziehung zur elektronischen Gesundheitsakte (Elga) für den Bürger respektive Patienten schon Geschichte, bevor sie überhaupt begonnen hat. Seit gestern Nachmittag ist das Portal www.gesundheit.gv.at für die Abmeldung freigeschaltet. Auf diesem Portal werden in Zukunft auch Befunde abrufbar sein. Und wem das Prozedere im Internet zu kompliziert ist, der kann sich auch per Brief abmelden, Informationen dazu gibt es unter der Telefonnummer 050/124 44 11.
Zuständig dafür ist die neue Widerspruchsstelle beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger. Sie setzt damit die sogenannte Opt-out-Regelung um, die Gegner des Projektes so heftig kritisiert hatten. Vor allem die Ärztekammer forderte ein Opt-in, also eine bewusste Entscheidung der Patienten für das System, das die Gesundheitsdaten für Ärzte und Spitäler zugänglich macht. Diese Forderung hatte die Kammer mit einem Gutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer untermauert, der das Opt-out als "erhebliche Einschränkung des Grundrechtsschutzes" bezeichnete. Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) hatte argumentiert, eine Opt-in-Variante sei nicht administrierbar.
Kein Big Elga-Bang
2014 ist insgesamt ein wichtiges Jahr für Elga. Im Herbst beginnt in Wien und Oberösterreich die Pilotphase für die Anwendung in den Spitälern. Laut dem Gesetz, das nach jahrelangen Verhandlungen im Herbst 2012 beschlossen wurde, ist die flächendeckende Einführung für den 1. Jänner 2015 geplant. Es werde aber keinen "Big Bang" geben, sagte Susanne Herbek, die Geschäftsführerin der Elga GmbH, am Donnerstag dem Standard. Vielmehr würden die Krankenhäuser nach und nach ihre hausinternen Dokumentationssysteme mit Elga koppeln, manche vor, manche wohl erst nach dem kommenden Jahreswechsel.
Entlassungsbriefe sowie Labor- und Radiologiebefunde werden damit als Erstes online zugänglich. Gespeichert werden sie weiterhin bei jenen, die sie erstellt haben - via Elga können sie bis zu 28 Tage, nachdem der Patient seine E-Card gesteckt hat, abgerufen werden.
In den Ordinationen dauert es bis zur flächendeckenden Einführung von Elga noch bis Juli 2016 - ein Zugeständnis an die rebellierenden Ärzte. Weiters hatten sich SPÖ und ÖVP darauf geeinigt, statt einer Verpflichtung für Ärzte ein "Verwendungsrecht" in das Gesetz zu schreiben. In Kombination mit der im Ärztegesetz festgeschriebenen Haftung leitet etwa Patientenanwalt Gerald Bachinger eine Quasiverwendungspflicht aus dem Gesetz ab.
Welche Informationen genau abrufbar werden, kann der Gesundheitsminister per Erlass fixieren. Mitmachen werden ab Juli 2016 auch die Apotheken, in denen die E-Medikation teilweise schon erprobt ist. Für Apotheker werden innerhalb der Elga aber nur Medikamentendaten sichtbar sein. (Andrea Heigl, DER STANDARD, 3.1.2014)