Bild nicht mehr verfügbar.

Die VP-Minister Beatrix Karl, Michael Spindelegger und Reinhold Mitterlehner tragen die Verantwortung für die verpfuschte GmbH-Reform

Foto: APA/Fohringer

Seit Jahren klagen Juristen darüber, wie schludrig die meisten neuen Gesetze verfasst sind. Zuletzt gab es für diesen Missstand besonders viele konkrete Beispiele: Im Parteienfinanzierungsgesetz sind Sachspenden zwar untersagt, aber nicht unter Strafe gestellt.

Nach dem Unvereinbarkeitsgesetz ist es nicht ganz klar, ob das Meinungsforschungsinstitut der neuen Familienministerin Sophie Karmasin nach der Übertragung ihrer Anteile an ihren Ehemann öffentliche Aufträge annehmen darf oder nicht (es wird das nicht, hat Karmasin erklärt).

Aber der ärgerlichste Fall von Gesetzespfusch der letzten Jahre war das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz, mit dem zum 1. Juli 2013 die GmbH reformiert wurde.

Nach jahrelanger Debatte - und gegen den anhaltenden Widerstand der Arbeiterkammer - wurde im Frühjahr 2013 stolz von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und der damaligen Justizministerin Beatrix Karl ein Gesetz präsentiert, das sich bald als so fehlerhaft erwies, dass es sechs Monate später schon in entscheidenden Bereichen abgeändert werden muss.

Und das schlimmste ist: Die Probleme, die die plötzliche Kehrwendung ausgelöst haben, waren schon im Vorfeld bekannt.

Hanns Hügel hat gewarnt

So hat der Steuerrechtsexperte Hanns Hügel bereits während der Begutachtungsphase im April 2013 davor gewarnt, dass Alt-GmbHs das neue Gesetz dazu nutzen werden, ihr Kapital herabzusetzen, weil ihnen dies eine steuerfreie Gewinnausschüttung ermöglicht. Dadurch drohe ein beträchtlicher Steuerausfall, sagte er damals dem Standard.

Hügel und andere Experten haben dringend die Einführung einer eigenen „GmbH light“ gefordert, wie sie in Deutschland existiert. Diese wird nun in Österreich über Umwege kommen, allerdings mit einer Mindestkapitalerfordernis von 10.000 Euro (5000 Euro davon eingezahlt), und nicht Null, wie in anderen EU-Staaten.

Und dass dazu innerhalb eines Jahres ein wichtiges Gesetz zweimal novelliert werden muss, kann dem Ansehen des Unternehmensstandortes und der Rechtssicherheit nur schaden.

Warum nicht gleich eine GmbH light?

Wie es dazu kommen konnte, ist bis heute nicht klar. Man hätte sich entweder gleich für eine GmbH light entscheiden oder den Steuerausfall durch die allgemeine Absenkung des Mindeststammkapitals in Kauf nehmen können. Schließlich waren das Einmaleffekte, die bald abklingen werden.

Aber ein Modell zu wählen und dann erstaunt zu sein, dass die vorausgesagten finanziellen Konsequenzen tatsächlich eintreten, ist einfach nur dilettantisch.

All das wirft ein schlechtes Licht auf die Wirtschaftskammer, die auf die GmbH-Reform massiv gedrängt hat, und auf Mitterlehner, dessen Ministerium die ökonomische Fachkompetenz bei diesem Thema hätte einbringen müssen.  

Insgesamt muss man sich fragen, wozu Begutachtungsphasen eigentlich gut sind, wenn die darin geäußerten Kritikpunkte von Ministerien und Nationalrat ignoriert werden. Der Gesetzwerdungsprozess gehört reformiert und professionalisiert. Sonst werden wir noch viele solcher Peinlichkeiten erleben. (Eric Frey, derStandard.at, 11.1.2014)