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Gegen Johann Rzeszut liegt ein Strafantrag wegen Falschaussage vor. Der neue Weisenrat wird sich damit befassen.

Foto: AP Photo/Ronald Zak

Wien - Johann Rzeszut, dem früheren Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, droht eine Anklage wegen falscher Zeugenaussage im Fall Kampusch. Wie die Wochenzeitung "Falter" berichtet, soll sich der vom neuen Justizminister Wolfgang Brandstetter installierte Weisenrat um den Strafantrag kümmern. Vorgeschlagen wurde die Anklage von der Staatsanwaltschaft Linz, die aus Befangenheitsgründen ihrer Wiener Kollegen eingesetzt wurde. Der Antrag sei laut dem Bericht bereits im vergangenen April eingegangen.

Rzeszut äußerte sich mehrfach über Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen im Fall Kampusch. Ein Gerichtsgutachten, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies, hielt er für unschlüssig. Vier ermittelnde Staatsanwälte bezichtigte er der Untätigkeit. In Wahrheit, so Rzeszut, würde Kampusch einen an der Entführung beteiligten Freund Priklopils nach wie vor decken - womöglich aus Angst. Von einem Kinderpornoring, der bis in höchste Kreise reicht, und einer Schwangerschaft des Entführungsopfers war er überzeugt.

Suche nach vermeintlichem Kind

Der Ex-Höchstrichter soll es aber nicht bei den Aussagen belassen haben: Ein niederösterreichischer Polizist behauptete im März 2012, im Auftrag Rzeszuts in einer Volksschule nach DNA-Spuren des vermeintlichen Kampusch-Nachwuchses gesucht zu haben.

Den Amtsmissbrauch und die Anstiftung des Polizisten hat Rzeszut gegenüber der Staatsanwaltschaft glaubwürdig widerlegt. Doch eine Telefonrufdatenrückerfassung habe ergeben, dass er mit dem Polizisten unmittelbar vor und nach der Tat in regem Kontakt stand. Es folgte der Strafantrag wegen falscher Zeugenaussage, der allerdings monatelang auf dem Tisch der ehemaligen Justizministerin Beatrix Karl liegenblieb.

Ihr Nachfolger Brandstetter, der mit Rzeszut einst im Kampusch-Kontrollausschuss saß, setzt nun den Weisenrat auf den Strafantrag an; es ist der erste Fall des Gremiums. Falls der Strafantrag rechtskräftig wird, muss sich Rzeszut vor einem Strafgericht verantworten. Weder er noch Brandstetter waren für einen Kommentar zu erreichen. (red, derStandard.at, 14.1.2014)