Wien - Am Mittwoch wurden sie beschlossen, am Freitag haben sie begonnen, und schon am 29. Jänner sollen ihre Ergebnisse auf dem Tisch liegen: die Gespräche der Notenbanker zu den Betriebspensionen. Der Grund für die Eile: Ende Jänner wird die Regierung jenen Gesetzesentwurf in Begutachtung schicken, der Einschnitte in sogenannte Luxuspensionen vorsieht - die OeNB-Pensionisten wären davon betroffen. Die alten Dienstrechte I und II bringen bekanntermaßen Höchstpensionen bis fast 33.000 Euro; insgesamt gibt es derzeit (Anwartschaftsberichtigte und Rentner) rund 1500 Nutznießer. Da die Notenbanker Einzelverträge haben, wäre die gesetzliche Kürzung ein Eingriff in privatrechtliche Verträge, die Regierung will den Passus für die Notenbanker daher in Verfassungsrang stellen, wofür sie eine Zweidrittelmehrheit braucht.

Überholmanöver

Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes sollen nun doch einfach-gesetzlicher Natur sein. Auch im zuständigen Sozialministerium hat sich nämlich die Einsicht durchgesetzt, dass verfassungsrechtliche Regelungen nur die Ausnahme sein sollten.

OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny will dem Gesetz aber zuvor kommen und hat, unterstützt vom Präsidium des Generalrats, einen neuen Anlauf für eine hausinterne Reform gestartet. Am Mittwoch tagten Direktorium, Präsidium und die Spitzen des Betriebsrats; Nowotny legte einen Vorschlag vor. Dessen Ziel: Die Pensionen sollen niedriger werden, das Antrittsalter steigen - über den Weg dorthin wird nun eben unter hohem Zeitdruck verhandelt.

Zu diesem Zweck wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet; sie hat am Freitag erstmals beraten. Neben Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich und der Wiener Betriebsrätin Birgit Sauerzopf sind darin u. a. die Chefs von Rechts- und Personalabteilung vertreten. Auch Markus Arpa, rechte Hand Nowotnys und Hauptabteilungsleiter für Öffentlichkeitsarbeit, Organisation und Personal, ist dabei.

Die Sache ist allerdings haarig. Sollten die Verhandler auf einen grünen Zweig kommen, wäre es damit nämlich noch nicht getan. Alle Betroffenen (also die rund 400 noch aktiven Notenbanker mit Anwartschaftsrecht auf eine Betriebspension) müssten einzeln zustimmen - was sie, auf entsprechende Empfehlung des Betriebsrats hin, wohl täten.

Warum die ganze Sache so eilt: Jene, die der hausinternen Reform und "freiwilligen" Reduktion ihrer Ansprüche zustimmen und die entsprechenden Verträge unterschreiben, sollen vom Luxuspensionsgesetz dann ausdrücklich ausgenommen werden. Ein entsprechender Passus, so ist zu hören, soll dann nämlich im Gesetz verankert werden.

Eine solche Ausnahmeregelung war bereits im ersten Gesetzesentwurf verankert, den das Sozialministerium am 17. Dezember vorgelegt hatte, der aber wieder verworfen wurde. Er nahm jene Arbeiterkämmerer aus, die einst der hauseigenen Pensionsrefom zugestimmt hatten.

In der OeNB sind bisher alle Versuche, die alten Dienstrechte (DB II lief 1993 aus) zu reformieren, gescheitert - auch in der Ära Nowotny. Er will nun offenbar den Druck, der von außen kommt, nutzen. Goodies vom Arbeitgeber dürfen sich die Notenbanker im Gegenzug zu einer etwaigen Reform nicht erwarten. Die Idee des Betriebsrats, der Frühpensionierungen (wie etwa bei der Bank Austria) ventiliert hat, hat Nowotny gleich verworfen. Die Zeit des Wünschens, soll er sinngemäß gesagt haben, sei vorbei. (Renate Graber, DER STANDARD, 18.1.2014)