Was Martina Winkler in ihrem Leserkommentar vom 16. Jänner beschreibt, ist leider Alltag in vielen österreichischen Clubs und Discos: nämlich eine diskriminierende Einlasspolitik, die allzu oft den Verdacht nahelegt, dass nach rassistischen Kriterien entschieden wird, wer durch die Eingangstür gehen darf und wer nicht.

Natürlich können Lokalbetreiberinnen und -betreiber Regeln aufstellen, an die sich die Gäste halten müssen. Dazu gehört zum Beispiel ein bestimmter Dresscode. Wenn die Auswahl der Lokalgäste aber aufgrund der Hautfarbe oder der (vermuteten) Herkunft erfolgt, widerspricht diese Vorgehensweise dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz. Dieses besagt, dass niemandem wegen seiner oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder seiner bzw. ihrer  Religion der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verweigert werden darf.

Wer fremd erscheint, muss draußen bleiben

Nur sehr selten sagen Türsteher oder Türsteherinnen, dass die Herkunft der Grund dafür ist, dass jemand nicht eingelassen wird. "Zu jung, falsch angezogen, der Club ist voll", bekommen die Betroffenen meistens zu hören. Natürlich wissen sie aber, dass es etwas mit ihrem Aussehen, ihrem Namen oder ihrer Sprache zu tun hat, denn meistens erleben sie diese Situation nicht zum ersten Mal, und oft dürfen alle anderen in der Schlange hineingehen, auch wenn der Club angeblich voll ist.

Von Handgreiflichkeiten hören wir beim Klagsverband zum Glück selten. Allerdings finden wir es als problematisch, dass es für Türsteherinnen und Türsteher keine verpflichtende Ausbildung zu den Themen Menschenrechte, Gleichbehandlung, Gewaltfreiheit und Deeskalation gibt. Dabei würde das sicher in vielen Situationen helfen, diesen Job so auszuüben, dass einerseits die Vorgaben der Lokalbetreiberinnen und -betreiber umgesetzt werden können und andererseits Gewaltfreiheit und Menschenrechte gewahrt bleiben.

Ein Recht auf Menschenwürde

Wer sich gegen die diskriminierende Behandlung an der Diskotür wehren will, kann nach österreichischem Recht wegen Diskriminierung klagen. Der Klagsverband hat in den vergangenen fünf  Jahren für neun Personen Gerichtsverfahren wegen rassistischer Einlassverweigerung geführt. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass wir erst aktiv werden, wenn unsere Klientinnen und Klienten vorher eine Beratung bei einem unserer Mitgliedsvereine in Anspruch genommen haben.

Diese Verfahren sind bisher meistens positiv ausgegangen, erst im November hat ein Klient des Klagsverbands mit türkischem Migrationshintergrund 1.000 Euro Schadenersatz zugesprochen bekommen, weil er in Linz nicht in eine Disco gelassen wurde. Den Klägerinnen und Klägern ist es in den meisten Fällen nicht nur wichtig, dass die Clubbetreiberinn oder -betreiber verurteilt werden. Für sie zählt auch, dass ein Gericht anerkennt, wie sehr sie in ihrer Menschenwürde verletzt wurden.

Klagen oder boykottieren

Eine Klage ist aber nicht immer die Lösung: Diese Verfahren dauern meistens mehrere Jahre und können sehr belastend sein. Außerdem sind die Schadenersätze, die in Österreich in diesen Fällen verhängt werden, sehr niedrig. 1.000 Euro sind für einen gut besuchten Club sicher nicht abschreckend.

Wer rassistische Einlasspolitik nicht akzeptieren will, hat auch noch andere Möglichkeiten: Wie wär es zum Beispiel mit einem Lokalboykott? Wenn der Umsatz nicht mehr stimmt und die Gründe für den Boykott öffentlich gemacht werden, könnte das vielleicht den einen oder die andere LokalbetreiberIn doch noch zum Umdenken animieren. (Daniela Almer, Leserkommentar, derStandard.at, 21.1.2014)