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Grafik: APA

Wien - Ein schwerer Schaden für den Standort, übermäßige Belastungen für Raucher und Autofahrer und verfassungsrechtliche Bedenken. Derartige Stellungnahmen finden sich im Rahmen des nun abgeschlossenen Begutachtungsverfahrens zum Abgabenänderungsgesetz zuhauf. Steuererhöhungen für Pkw-Halter, die teilweise Zurücknahme der GmbH-Reform und die Einschränkung des Gewinnfreibetrags sorgen für Kritik.

Äußerst umstritten ist auch die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 Euro. Dieser Schritt werde einer "verfassungsrechtlichen Prüfung nicht standhalten", heißt es in der Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Für das Abzugsverbot gebe es keine sachliche Begründung. In diese Kerbe schlägt auch der Generalsekretär der Industriellenvereinigung, Christoph Neumayer: "Wenn diese Regelung so kommt, dann werden wir über verfassungsrechtliche Schritte nachdenken müssen", sagt er zum STANDARD.

Präzedenzfall gefunden

Die Industriellenvereinigung hat sich dabei schon mit einem Erkenntnis des VfGH gewappnet. Dieser habe die Nichtabzugsfähigkeit von Abfertigungsrückstellungen 2002 als gleichheitswidrig aufgehoben. Neumayer erläutert, dass die Maßnahme zu einer 100-prozentigen Besteuerung des über 500.000 Euro hinausgehenden Gehalts führen könne. Diese extreme Belastung komme zustande, wenn ein Einzelunternehmer einen gut verdienenden Mitarbeiter habe. Dann entfallen auf das Gehalt oberhalb der Schwelle 50 Prozent Einkommensteuer auf den Unternehmer, dem Angestellten werden wie bisher 50 Prozent Lohnsteuer abgezogen. Das sei mit dem Prinzip der Leistungsfähigkeit nicht vereinbar.

Ganz ähnlich sieht das Claus Staringer, Steuerrechtsexperte bei der Kanzlei Freshfields und Professor an der Wirtschaftsuniversität. Die geplante Bestimmung "ist ein schwerer Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz", erklärt er. Staringer vermutet, dass betroffene Arbeitgeber die Regelung rasch anfechten und vor dem VfGH auch Recht bekommen werden. "Dann fällt sie in ein paar Jahren wieder weg, und alles, was übrig geblieben ist, ist der symbolische Schaden", warnt Staringer.

Rund 1000 Personen - und darunter nicht nur Manager - wären derzeit von der Einschränkung betroffen, das Finanzministerium erhofft sich davon 60 Mio. Euro im Jahr. Ob es so viel wird, ist laut Staringer ebenfalls zweifelhaft. Denn die Regelung sei "massiv gestaltungsgefährdet". So könnten internationale Konzerne ihre Topmanager im Ausland anmelden und bezahlen.

Dass der Punkt heikel werden könnte, erschließt sich auch aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt. Dort wird darauf hingewiesen, dass Bestimmungen, deren Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz zweifelhaft ist, genau begründet sein müssen. Das öffentliche Interesse und die Verhältnismäßigkeit des Schrittes sollten daher näher erläutert werden, empfiehlt der Dienst.

"Abzocke"

Scharfe Ablehnung aus der Wirtschaft und von Beraterseite kommt auch zur Einschränkung der Gruppenbesteuerung. Dass Verluste von Betriebsstätten in Ländern mit umfassendem Amtshilfeabkommen nicht mehr angerechnet werden können, schade der Expansion in Wachstumsmärkte wie Indien oder China, betont Neumayer. Sehr problematisch sei überdies, dass die Unternehmen keinen Einfluss darauf haben, mit welchen Staaten derartige Abkommen bestehen.

Auch die Änderungen bei Lizenzzahlungen in Niedrigsteuerländer seien ein "schwerer Fehler", weil sie viele Konzernzentralen beträfen. Deutschland warte in diesem Punkt eine Regelung auf EU- oder OECD-Ebene ab. Unter dem Strich bekommt der IV-General bei den Maßnahmen "das Gefühl, dass man abgezockt wird".

Im Wirtschaftsbund sorgen weitere Punkte für Verstimmung, die laut Salzburger Nachrichten auch zu einer Ablehnung des Gesamtpakets durch den VP-Flügel mit seinen 15 Abgeordneten führen könnte. Ohne die Stimmen hätte Rot-Schwarz keine Mehrheit. Wirtschaftsbundpräsident Christoph Leitl will von einer Drohgebärde nichts wissen, wie er im ORF-Radio versicherte. Konkret geht es um die GmbH light, den Gewinnfreibetrag und den Handwerkerbonus. Letzterer ist im jetzigen Entwurf gar nicht verankert.

Mögliche Kompromisslinien: Echte Neugründer kommen mit 5000 Euro Einlage aus und werden nicht zur Auffüllung verpflichtet. Beim Freibetrag wird über eine Lösung diskutiert, bei der Investitionen im Bereich der Wissenschaft anerkannt werden. (Eric Frey, Andreas Schnauder, DER STANDARD, 24.1.2014)