Die Wiener Polizei hat in einer Aussendung am Freitag auf die Kritik am Platzverbot für Journalisten beim Akademikerball reagiert. Sie begründet ihr Vorgehen mit der "potenziellen Gefährdungslage". Das Verbot gelte "nicht zuletzt", um Reporter "vor etwaigen Körperverletzungen durch Wurfgegenstände und dergleichen zu schützen".
Journalisten, die sich für die Berichterstattung über den Ball am Freitagabend akkreditieren, dürfen den abgesperrten Bereich zwar betreten, aber nur zwischen 20.15 und 20.45 Uhr und nur in Begleitung eines Pressesprechers der Polizei.
Polizei beschwichtigt
Die Wiener Polizei versucht nun zu beschwichtigen. Man berufe sich auf die erlassene Verordnung zum Platzverbot, sagt Peter Jedelsky, Sprecher der Polizei Wien, im Gespräch mit derStandard.at. Er räumt zwar ein, dass die Verordnung unterschiedlich ausgelegt werden könne und man sich im Nachhinein bei Volksanwaltschaft oder Verfassungsgerichtshof beschweren könne. Die Polizei sei aber der Ansicht, dass "außergewöhnliche Gefahr" drohe, weshalb man die Verordnung auch so erlassen habe.
Polizeipressesprecher Roman Hahslinger sieht die Pressefreiheit durch die Verordnung keineswegs eingeschränkt. "Den Journalisten wird die Möglichkeit gegeben, ihrer Berichterstattungspflicht nachzukommen, da sie, unterstützt von den Pressesprechern der Polizei, vor Ballbeginn Zutritt erhalten."
Journalisten wehren sich
Dem widerspricht der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer, im Gespräch mit derStandard.at. "Ich verstehe es rational nicht, warum man Journalisten den Zutritt verwehrt. Es muss doch möglich sein, von Veranstaltungen, die in öffentlichem Interesse stehen, zu berichten." Auch die Aktionen der Polizei wären etwas, was interessant wäre. "Und warum kann man über andere Bälle berichten, aber über den Akademikerball nicht?" Auch bei anderen Bällen habe es Platzverbote gegeben, man habe aber berichten dürfen, kritisiert Bauer.
Auch der Österreichische Journalisten-Club (ÖJC) forderte die Verantwortlichen auf, eine freie und unabhängige Berichterstattung zu ermöglichen. Dessen Präsident Fred Turnheim kritisierte die Haltung der Wiener Polizei und forderte die sofortige Aufhebung des Platzverbots für Medienvertreter mit einem gültigen Presseausweis. "Wir verzichten gerne auf den Schutz durch die Exekutive bei der Ausübung unseres Berufes", so Turnheim.
ORF-Redakteure: "Versuch der Zensur"
Auch unter den ORF-Journalisten formiert sich Widerstand gegen das Platzverbot. Der ORF-Redakteursrat richtet sich mit einem offenen Brief an den Wiener Polizeipräsidenten Gerhard Pürstl und fordert, Journalisten den ungehinderten Zutritt zu ermöglichen. "Es kann nicht im Ermessen der Polizei liegen, darüber zu bestimmen, wann, wo und wie lange der Zutritt zu einem Ereignis für die Berichterstattung erforderlich ist", heißt es in dem Brief. "Das ist der Versuch einer Zensur, der in einem demokratischen Land unzulässig ist." Mit diesem Vorgehen schade man nicht nur dem Ruf der Polizei, sondern dem der gesamten Republik.
Auch den Hinweis auf eine "potenzielle Gefährdungslage" kann der ORF-Redakteursrat nicht nachvollziehen. Das schütze Journalisten nicht, "sondern verunmöglicht ihnen die Arbeit". Daher wird ein uneingeschränkter Zugang gefordert. "Es gibt keinen Grund sich für Journalisten zu fürchten, die ihrer Arbeit nachgehen."
Auch der Redakteursrat des Privatsenders Puls 4 hat sich in einem offenen Brief an den Polizeipräsidenten gewandt, um gegen die Einschränkung der Berichterstattung zu protestieren.
Grüne kündigen parlamentarische Anfrage an
Das Platzverbot werde "ein parlamentarisches Nachspiel" haben, kündigte indes der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, in einer Aussendung am Freitag an. Dieses sei "eine unerträgliche Einschränkung der Pressefreiheit, die in einem demokratischen Rechtsstaat einzigartig und durch nichts zu rechtfertigen ist". Er kündigte eine parlamentarische Anfrage zu den "überschießenden Maßnahmen" der Polizei an. "Die Innenministerin wird sich dafür rechtfertigen müssen", so Steinhauser. (APA/ekk, red, derStandard.at, 24.1.2014)