Wien - Künftig haben heimische Journalisten die Möglichkeit, einen amtlichen Sonderausweis zu beantragen, wenn sie aus Kriegs- und Krisengebieten berichten. Wie der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) am Montag mitteilte, wird damit nach mehr als 64 Jahren der Artikel 79 des Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen erfüllt.

Ausgestellt wird der befristete Ausweis vom Verteidigungsministerium, er ersetzt allerdings nicht den Presseausweis. Der Aussendung zufolge bestätigt er den "Status des Inhabers als Journalist" und als Zivilperson. (APA, 27.1.2014)