Wien - Vertreter der Lobbying- und Interessensvertretungs-Branche fordern eine Reform des vor einem Jahr in Kraft getretenen "Lobbyistengesetzes". Kritisiert werden die vielen Ausnahmen von der Registrierungspflicht für Lobbyisten. Die Public Affairs Vereinigung (ÖPAV) und der Public Relations Verband (PRVA) fordern die Gleichbehandlung ihrer Mitglieder mit Rechtsanwälten und Interessensverbänden.

Das Lobbyistenregister wurde in Folge der Telekom- und der Strasser-Affäre eingeführt. Seit 2013 müssen sich in Österreich tätige Lobbyisten nun beim Justizministerium registrieren. Namentlich eintragen müssen sich aber nur für Agenturen und Firmen tätige Interessensvertreter, Sozialpartner und Verbände müssen lediglich die Anzahl dieser Mitarbeiter nennen. Und die Anwälte fühlen sich an die Registrierungspflicht überhaupt nicht gebunden.

ÖPAV-Präsident Peter Köppl forderte daher am Dienstag ein Ende dieser Ungleichbehandlung. Es könne nicht sein, dass sich ein Interessensvertreter eines Unternehmens registrieren müsse, sein bei einer Kammer tätiger Bruder aber nicht. Auch "Schlupflöcher" für Anwälte dürfe es nicht mehr geben. Daher brauche es eine "rasche Novellierung" des Gesetzes: "Wer die Funktion Lobbying in Österreich ausübt, hat dies zu registrieren", so Köppl.

Nur ein Fünftel der Mitarbeiter in registrierten Firmen

Köppl verwies darauf, dass die derzeit 231 im "Lobbying- und Interessensvertretungsregister" eingetragenen Firmen mit ihren 400 bis 500 Mitarbeitern nur etwa ein Fünftel der Branche abbilden würden. Die angestrebte Transparenz werde damit "verzerrt". "Das Gesetz ist für uns ein guter Anfang, muss und sollte aber an vielen Stellen weiterentwickelt werden", betonte Köppl und will "das Aus für die Ausnahmen". Außerdem fordert er, den für das Parlament gültigen Lobbyisten-Ausweis auch bei Ministerien anzuerkennen.

Unzufriedenheit mit dem Register förderte auch eine "Berufsfeldstudie" des Wiener Publizistik-Instituts zutage, für die 96 im Public Affairs-Bereich Tätige befragt wurden. So gaben jeweils fast zwei Drittel an, dass auch Anwälte und Interessensvertretungen vom Register erfasst werden sollten. Durchgesetzt wurden die Ausnahmen von den rot-schwarzen Sozialpartnern sowie von den Rechtsanwälten im Justizausschuss des Parlaments.

Unterstützt werden die Forderungen des ÖPAV auch vom Public Relations Verband (PRVA), der angesichts der Ausnahmen für Anwälte und Kammern von einem "Mehrklassen-Gesetz" spricht. Zumindest für eine Evaluierung plädiert auch der Fachverband Werbung in der Wirtschaftskammer. Allerdings kritisiert die Kammer vor allem die unterschiedlichen Eintragungsgebühren für Lobbying-Agenturen und Unternehmenslobbyisten. Eine einheitliche Registrierungspflicht für alle hält man dort für "nicht unbedingt notwendig", hieß es. (APA, 28.1.2014)