Bild nicht mehr verfügbar.

Julius Meinl setzte bei vergangenen Börsengängen auf die Marke Meinl. Banktöchter kassierten in Jersey Provisionen, die die Finanz der Meinl Bank zurechnet. Die setzt sich heftig zur Wehr.

Foto: EPA

Wien - Auseinandersetzungen zwischen der Meinl Bank und den Behörden ist man seit Beginn der Ermittlungen 2008 zwar gewohnt, die jetzige Phase übertrifft freilich alles bisher Dagewesene. Parallel zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft macht die Finanz dem Institut und Eigentümer Julius Meinl zu schaffen. Sie hat für das Geschäftsjahr 2003 einen Bescheid mit einer Nachzahlung von 553.703 Euro erlassen.

Die Steuerprüfer stellen sich auf den Standpunkt, dass diverse Managementgesellschaften in Offshore-Steuerparadiesen wirtschaftlich der Meinl Bank zurechenbar seien. Für die Jahre 2003 bis 2009 wird eine Steuerschuld von 60 Millionen Euro errechnet. Und das hat trotz Berufung massive bilanzielle Konsequenzen. Die Forderung muss nämlich in großen Teilen schon im Jahresabschluss 2013 rückgestellt werden.

Das habe "existenzbedrohende Auswirkungen", meint die Bank in einem Protestschreiben an den Chef der Großbetriebsprüfung und den Vorstand des zuständigen Finanzamtes 1/23, das im Akt des zuständigen Staatsanwaltes landete. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel würden nicht mehr erfüllt, was "Konzessionsentzug und eine Abwicklung zur Folge" haben könnte, die mit "großem Schaden für Gläubiger, Aktionäre und Mitarbeiter" verbunden wären. Dieses selbst erstellte Horrorszenario wird von Peter Weinzierl nun korrigiert.

Eigentümer steht gerade

Im Standard-Gespräch erklärt er, dass der Eigentümer geradestehen werde, sollte das Risiko aus der Steuerforderung schlagend werden. Konkret garantiere die von Julius Meinl kontrollierte, niederländische Großmuttergesellschaft der Bank, die B.V. Belegging-Maatschappij Far East, für die bekämpfte Nachzahlung. Dabei handelt es sich übrigens um jenes Vehikel, an das die Meinl Bank 2009 eine Sachdividende in Höhe von 225 Millionen Euro ausgeschüttet hat, die wiederum Gegenstand der Ermittlungen ist.

Weinzierl ist wegen der Vorgänge ziemlich auf der Palme. Er wirft den Behörden nicht nur falsche Auslegung des Steuerrechts, sondern auch die "verdeckte Führung eines finanzstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens" vor. Die Finanzprokuratur wurde in einem Schreiben vom 16. Jänner vorsorglich mit "Amtshaftungsansprüchen gegen die Republik Österreich" eingedeckt.

Begründung: Gegenüber der Meinl Bank sei das Steuerverfahren geheim gehalten worden, die Großbetriebsprüfung agiere auf Basis vorselektierter Unterlagen der Staatsanwaltschaft und stütze sich ausschließlich auf "vermeintlich belastende Unterlagen", die dazu noch "in gravierend verfehlter Art und Weise zulasten der Beschuldigten ausgelegt werden".

Nicht informiert

Kurzum: Die Anklagebehörde versuche, im Zusammenwirken mit der Finanz Fakten zu schaffen, die im Strafverfahren als "Beweise" dienen sollen. Im Finanzstrafverfahren haben die Beschuldigten das Recht, sich nicht selbst zu belasten. Voraussetzung sei natürlich, dass sie über die Ermittlungen in Kenntnis gesetzt wurden. In der Sache selbst hält er die Forderungen ebenfalls für völlig ungerechtfertigt.

Die Finanz meint hingegen, dass die diversen Managementfirmen der Meinl Bank zuzurechnen seien, weil deren Aktivitäten und Gewinne körperschaftsteuerpflichtig seien. Bei mehreren börsennotierten Gesellschaften bediente man sich externer Managementgesellschaften, die in Jersey angesiedelt waren und hohe Fees vereinnahmten.

Das gilt in erster Linie für die Meinl European Real Estate, die der früheren MEL (heute Atrium) beiseitestand. Ähnlich funktionierte das System bei Meinl Airport und International Power, an deren Managementfirma auch Karl-Heinz Grasser beteiligt war. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, 29.1.2014)