Ein wegen Tabakgestanks gekündigter deutscher Mieter kann erstmal in seiner Wohnung bleiben. Das Landgericht gab in einer Verhandlung des Falls am Donnerstag in Düsseldorf zu erkennen, dass es die Kündigung des 75 Jahre alten passionierten Rauchers aus formellen Gründen für unwirksam hält. Das Urteil soll Mitte März fallen.

Mit dem eigentlichen Kündigungsgrund, dass von der Wohnung des Witwers ein unerträglicher Gestank ausgehe, befasste sich das Gericht erst gar nicht. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht noch seinen Rauswurf aus der von ihm seit 40 Jahren bewohnten Zwei-Zimmer-Wohnung bestätigt und damit Raucher in ganz Deutschland aufgeschreckt (siehe "Nachlese"). (APA, 30.1.2014)